Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute hier über die amtsangemessene Besoldung im Kontext von zuletzt 26.000 vakanten Stellen beim Land. Vor wenigen Tagen haben nahezu alle Vertreter der Berufsverbände im Personalausschuss des Landtags aufgezeigt, welche Handlungsnotwendigkeiten zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in unserem Land noch bestehen. Für die FDP-Landtagsfraktion sind eine respektvolle Behandlung der Bediensteten in Nordrhein-Westfalen und eine amtsangemessene Alimentation seit Langem Ziel und praktisches Handeln. Wir haben daher in der vorangegangenen Wahlperiode bis 2022 in Regierungsverantwortung zusammen mit der CDU unter anderem durchgesetzt, dass die Kostendämpfungspauschale als ungerechtes Sonderopfer entfallen ist, dass kinderreiche Familien zur Wahrung des Lohnabstandsgebotes deutlich verbesserte Zulagen bekommen haben, dass ein Überstundenverfallschutz ausgesprochen worden ist und dass verbesserte Möglichkeiten der Gewaltprävention, der mobilen Arbeit sowie von Langzeitarbeitskonten auf freiwilliger Basis eingeführt worden sind. Diese Maßnahmen waren im Regierungshandeln der früheren Koalition wichtig und richtig. Diesen Maßstäben verpflichtet, blicken wir nun aber auch als Opposition auf die aktuellen Herausforderungen. Hierzu gehört, regelmäßig die Amtsangemessenheit der Besoldung zu überprüfen, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern. Genau das ist hier der Fall; wir haben es bereits in den letzten Monaten erlebt und werden die Entwicklung zu Jahresbeginn 2024 fortgesetzt sehen. Gerade durch die Einführung des neuen Bürgergeldes zum 1. Januar 2023, das teilweise erhebliche finanzielle Verbesserungen für die Bezieher einer Grundsicherung bewirkt, kommt der Überprüfung der rechtlichen Anforderungen eine wichtige Bedeutung zu. Ob den notwendigen Mindeststandards noch entsprochen wird, ist aktuell streitig. Das Bürgergeld liegt um rund 14 % höher als die frühere Grundsicherung. Aufgrund des Lohnabstandsgebotes ist seitdem fraglich, ob der Mindestabstand von 15 % im Jahr 2023 noch gegeben ist. Bereits im Jahr 2022 sind durch die starke Inflation bei den Verbraucherpreisen auch die Lebenshaltungskosten historisch gestiegen, ohne dass dies zu entsprechenden Tarifsteigerungen geführt hätte. Zu Jahresbeginn 2024 steigen die Bürgergeldbezüge um weitere 12 % an, was neuen Handlungs-25.10.2023 druck auslöst. Außerdem kennen wir das Tarifergebnis 2023 aktuell noch nicht. In dieser Situation muss der Finanzminister auf unsere Nachfrage einräumen, dass bereits ab 2021 kein einziger Widerspruchsbescheid mehr ergangen ist, der zu der Beamtenkritik inhaltlich in irgendeiner Weise Stellung bezieht. Dabei sind in den letzten zweieinhalb Jahren beachtliche 85.000 Widersprüche beim Land eingegangen. Die zahlreichen Widersprüche zur Besoldung bleiben also genauso unbeachtet liegen wie die Masseneinsprüche bei der Grundsteuer. Der Deutsche Beamtenbund warnt daher: Bei Inaktivität des Finanzministers droht bald die Verjährung der Ansprüche auf Verbesserungen, falls Gerichte diese zukünftig feststellen sollten. Der Finanzminister treibt mit seiner unterbliebenen Reaktion Beamte unnötig in Klageverfahren und hofft offenbar zugleich, dass deren Zahl deutlich geringer als bei den Widersprüchen ausfällt. Wenn dieses Wunschdenken nicht so eintritt, wäre das eine massive Mehrbelastung für die ohnehin schon überarbeitete Justiz in unserem Land. Wenn der Finanzminister tatsächlich noch Zeit zur fachlichen Prüfung braucht, könnte er problemlos einen Verjährungsverzicht erklären oder eine Ruhendstellung vornehmen. Alles das wäre jedenfalls besser als eine Nichtreaktion. Der Streit um amtsangemessene Besoldung ist in Zeiten des quantitativen und qualitativen Bewerbermangels im öffentlichen Dienst fatal. Bedienstete, die dem Staat treu dienen sollen, erwarten eine faire Behandlung. Deshalb sollten Sie auf das hören, was der Beamtenbund Ihnen ins Stammbuch schreibt: Da Beamte nicht für ihre Besoldung streiken dürfen, verpflichtet das beamtenrechtliche Alimentationsprinzip den Dienstherrn, seinen Beamten und seiner Familie lebenslang angemessen zu alimentieren. Da bestehen aktuell aus den dargestellten Gründen Zweifel. Dieser Verantwortung einer realitätsnahen, maßstabsgerechten Überprüfung muss die Regierung regelmäßig standhalten und sich den Aufgaben stellen. Deshalb müssen wir auch hier im Hause jetzt über diese Thematik sprechen. Ich freue mich auf die sich anschließende Debatte im Fachausschuss. – Vielen Dank.
