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Ralf Witzel

FDP 25.10.2023 Sitzungen 18/45

Herr Präsident! Die ungesteuerte und stark gestiegene Einwanderung überfordert bereits seit Längerem die Menschen und sämtliche politische Ebenen in unserem Land. Nach meinem letzten Kenntnisstand hat bereits fast die Hälfte der Kommunen eine Überlastungsanzeige beim Land gestellt. Entscheidend sind ausdrücklich nicht nur die finanziellen Belastungen durch Migration, die bei meinen Vorrednern im Vordergrund standen, sondern natürlich auch weitere damit verbundene Fragestellungen Landtag der Wohnungsbaupolitik, des Schulraummangels sowie auch einer quantitativen Überforderung für gelingende Integration. Wir brauchen daher dringend eine wirksame Begrenzung der Migrationsströme, schnellere Verfahren, beschleunigte Abschiebungen aller Personen ohne Aufenthaltsrecht und eine gerechtere Lastenverteilung innerhalb der EU. Es geht natürlich auch um Geld; das ist richtig. Es geht um Gelder, die die Kommunen von Land und Bund erhalten sollen. Damit dies in Nordrhein-Westfalen rechtssicher erfolgen kann, darf die Mittelaufbringung ausdrücklich nicht über eine verfassungswidrige Neuverschuldung erfolgen. Genau darum geht es der FDP-Landtagsfraktion bei der Debatte und Abstimmung heute. Die Notwendigkeit einer kommunalen Entlastung ist unstrittig. In Vorlage 18/1784 beantragt die Landesregierung nach §§ 8 und 8a des Haushaltsgesetzes 2023, die Einwilligung in die Verausgabung der vom Bund zugesagten Leistungen in Höhe von 215 Millionen Euro für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen einzuholen. Dagegen, die empfangenen Mittel weiterzuleiten, spricht für sich genommen natürlich gar nichts. Darüber hinaus wird aber auch nach § 31 Abs. 2 Haushaltsgesetz 2023 beantragt, die Einwilligung in eigene Ausgaben zur Beteiligung des Landes für diese Aufgaben in Höhe von 593 Millionen Euro zu erteilen, verbunden mit einer Kreditaufnahme in derselben Höhe. Diese halten wir für verfassungswidrig. In der Vorlage wird ausgeführt, dass die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände vereinbart haben, dass die Summe in Höhe von 808 Millionen Euro zur Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge an die Kommunen geleistet werden soll. Die 215 Millionen Euro entsprechen dabei dem Landesanteil der am 10. Mai 2021 zugesagten 1 Milliarde Euro des Bundes, darunter 100 Millionen Euro, die entsprechend dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zur Digitalisierung der kommunalen Ausländerbehörden zur Verfügung gestellt werden sollen. Die übrigen 593 Millionen Euro sollen vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers aus dem Sondervermögen „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine“ über den Einzelplan des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration gezahlt werden. In Vorlage 18/1785 beantragt die Landesregierung nach § 31 Abs. 2 Haushaltsgesetz 2023, in Ausgaben des Landes für Landesmaßnahmen für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in Höhe von 174,6 Millionen Euro und in die 25.10.2023 Aufnahme von Krediten in selbiger Höhe einzuwilligen und den Maßnahmen die Zustimmung zu erteilen. Dazu wird ausgeführt, dass die kommunalen Spitzenverbände und das Land sich unter anderem darauf verständigt haben, dass das Land bis Anfang 2024 Landesunterkunftsmöglichkeiten in den Kommunen in einem Umfang von zunächst zusätzlich 3.000 Plätzen für die Erstunterbringung schaffen wird. Es werden konkrete Projekte aufgeführt, für welche die Mittel verausgabt werden sollen. Ich sage ausdrücklich für die FDP-Landtagsfraktion: Mehr Kapazitäten in Landesunterkünften sind richtig und notwendig; da reichen auch diese 3.000 Plätze überhaupt nicht aus. Aber das, was Sie hier wieder in der Abwicklung machen, nämlich über das sogenannte Sondervermögen zu gehen, also den Schuldenschirm zu bemühen, dessen Verfassungsmäßigkeit wir bezweifeln, kann nicht der richtige Weg sein, die Mittel aufzubringen. Die FDP-Landtagsfraktion hat Sie im letzten Jahr frühzeitig auf die Probleme hingewiesen und darauf gedrungen und auch eigene Anträge gestellt, entsprechende Haushaltspositionen bereits in das reguläre Haushaltsverfahren aufzunehmen. Wir haben allergrößtes Problembewusstsein für die Fragen, die anstehen, teilen aber ausdrücklich und bekanntlich – sonst würden wir nicht vor dem Verfassungsgerichtshof dagegen vorgehen – nicht Ihre Vorgehensweise, es über eine Neuverschuldung zu machen; deshalb unsere Ablehnung an dieser Stelle. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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