Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Zusatzfragen zur Mündlichen Anfrage 30 liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Ende der Beantwortung der Mündlichen Anfrage 30. Ich schaue auf die Uhr: Wir sind mittlerweile weit über eine Stunde bei der Fragestunde hinaus. Ich rufe die Mündliche Anfrage 31 der Abgeordneten Lisa-Kristin Kapteinat auf und frage, ob Sie eine schriftliche Beantwortung durch die Landesregierung wünschen oder die Mündliche Anfrage in der nächsten Fragestunde aufgerufen werden soll. – Gerade war sie noch da. (Zuruf von der SPD: Jetzt ist sie weg!) Ein Nicken reicht mir nicht wirklich. Schriftliche Beantwortung? (Zurufe von Sven Wolf [SPD] und Christian Dahm [SPD]: Schriftlich beantworten!) – Schriftlich, wunderbar. Dann rufe ich die Mündliche Anfrage 32 der Abgeordneten Elisabeth Müller-Witt auf. Auch hier frage ich, ob Sie eine schriftliche Beantwortung wünschen oder die Anfrage auf die nächste Fragestunde geschoben werden soll. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Schieben!) – Schieben. 25.10.2023 (Herbert Reul, Minister des Innern: Mal so, mal so! – Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Ja!) – Ja, nichts ist so beständig wie der Wandel. Ich rufe die Mündliche Anfrage 33 der Abgeordneten Elisabeth Müller-Witt auf. Die Frage ist dieselbe. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Schieben!) – Schieben. Sie wird also in der nächsten Fragestunde aufgerufen. Weitere Anfragen liegen nicht mehr vor. Damit schließen wir die Fragestunde. Ich rufe auf: 11 Einwilligung des Landtags gemäß §§ 8, 8a Haushaltsgesetz 2023 in die Verausgabung der vom Bund zugesagten Leistungen für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen In Verbindung mit: Einwilligung des Landtags gemäß § 31 Abs. 2 Haushaltsgesetz 2023 in Ausgaben zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und in die Aufnahme von Krediten In Verbindung mit: Landesmittel zur Beteiligung des Landes an den Kosten der Kommunen für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen In Verbindung mit: Landesmaßnahmen für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen Vorlage18/1784 Vorlage 18/1785 Entschließungsanträge der Fraktion der FDP Drucksache 18/6571 Drucksache 18/6572 Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich einvernehmlich darauf verständigt, diese Beratungsgestände ohne eine vorherige Beteiligung von Fachausschüssen unmittelbar im Plenum zu beraten und direkt abzustimmen. – Dagegen sehe ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Ich eröffne die Landtag Aussprache und erteile für die Landesregierung der Ministerin Paul das Wort. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute bereits an mehreren Stellen darüber gesprochen: Deutschland und das Land Nordrhein-Westfalen verzeichnen durch den anhaltenden russischen Angriffskrieg weiterhin einen hohen Zuzug von ukrainischen Geflüchteten. Weit mehr als 225.000 Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine haben inzwischen in Nordrhein-Westfalen Zuflucht gefunden. Hinzu kommen seit Anfang des Jahres 2023 rund 46.000 weitere Asylsuchende. Die Kommunen leisten in diesem Zusammenhang Großartiges. Angesichts der hohen Zuzugszahlen stehen sie aber unbestreitbar vor Herausforderungen. Die anhaltende Dynamik der Fluchtbewegung stellt das Land und die Kommunen vor finanzielle, personelle und kapazitäre Probleme. Mancherorts werden sie auch an die Grenzen der Belastbarkeit und zuweilen sogar darüber hinaus gebracht. Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben sich angesichts dieser Herausforderungen darauf verständigt, die Aufrechterhaltung humanitärer Unterbringungsmöglichkeiten in gemeinsamer Anstrengung zu gewährleisten und alle Anstrengungen gebündelt darauf auszurichten. Dieser Schulterschluss ist in Zeiten gesellschaftlicher Verunsicherung ein wichtiges Signal. Denn wir machen damit deutlich, dass das Land und die Kommunen eine Verantwortungsgemeinschaft bei der Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten bilden. Das Land stellt den Kommunen für die humanitäre Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten zusätzlich zur bisherigen Unterstützung weitere 808 Millionen Euro zur Verfügung. Diese 808 Millionen Euro beinhalten in Gänze den Landesanteil in Höhe von 215 Millionen Euro aus den am 10. Mai 2023 zugesagten Bundesmitteln, welche 100 Millionen Euro umfassen, die entsprechend den Vorgaben der Bundesregierung für die Digitalisierung der kommunalen Ausländerbehörden bestimmt sind. Weitere 593 Millionen Euro werden aus dem Landessondervermögen „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine“ geleistet, um die Kommunen gerade mit Blick auf die nach wie vor große Zahl ukrainischer Geflüchteter beim Aufbau ihrer Unterbringungskapazitäten zu unterstützen. Darüber hinaus nimmt das Land nun alle Möglichkeiten wahr, um Unterkünfte im Landessystem zu schaffen. Wir sind uns unserer Verantwortung im System der Landesaufnahme, der Steuerung, der Pufferung 25.10.2023 und der Unterstützung der Kommunen sehr bewusst. Die Suche nach geeigneten Flächen und Liegenschaften gestaltet sich aber durchaus schwierig. Die Landesregierung ergreift deswegen neue Maßnahmen. Neben der Inbetriebnahme weiterer Notunterkünfte beabsichtigt das Land nun auch, Hallen anzumieten und mobile Infrastrukturleistungen zu kaufen. Dafür sind insgesamt Ausgaben in Höhe von 174 Millionen Euro prognostiziert. Die kommunalen Spitzenverbände und das Land haben als gemeinsame Perspektive 3.000 zusätzliche Plätze in den Landesaufnahmeeinrichtungen bis Anfang des Jahres 2024 avisiert. Die Kommunen unterstützen dies unter anderem, indem sie die Verlängerung auslaufender Mietverträge für Landeseinrichtungen prüfen. Damit unterstützen sie aktiv das Land bei der Aufrechterhaltung und dem Ausbau der Landeskapazitäten. Alle diese Maßnahmen dienen der Bewältigung der Folgen der mit dem russischen Angriffskrieg ausgelösten Fluchtbewegung aus der Ukraine. Viele Menschen haben hier vor dem russischen Angriffskrieg Zuflucht gefunden, und die Kommunen sowie die Engagierten vor Ort leisten in diesem Zusammenhang einfach Herausragendes. Dabei geht es natürlich nicht nur, aber dennoch wesentlich um die Frage der Unterbringung, und darum, den Menschen ein Ankommen zu ermöglichen. Dementsprechend wollen wir als Land und Kommunen gemeinsam dieser humanitären Pflicht und auch unserer europäischen Pflicht gegenüber einem europäischen Nachbarstaat gerecht werden. Das Land und die Kommunen in NRW sind fest entschlossen, diese große Aufgabe in einer Verantwortungsgemeinschaft mit dem Bund weiterhin zu meistern. Vor diesem Hintergrund war es uns wichtig, dies in einer Vereinbarung gemeinsamen deutlich zu machen. Natürlich setzen wir aber auch darauf, dass der Bund seiner Verantwortung in dieser Verantwortungsgemeinschaft gerecht werden wird. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
