Dr. Werner Pfeil
Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Minister, die Gremien der NRW.BANK sind ja dem Wohl der NRW.BANK verpflichtet. Müsste sich die NRW.BANK nicht auf die Verjährung bezüglich der Forderungen seit 2002 – über die Jahre 2002 bis 2005 ff. – berufen, soweit sie nicht verjährt sind?
