Dr. Marcus Optendrenk
Ich darf an unsere Beratung vom 20.09. anknüpfen. Da haben wir die gleiche Thematik bereits erörtert, und auf Ihre Nachfrage hin habe ich Ihnen mitgeteilt, dass auf der Fachebene Mitte November 2022 erstmals über mögliche finanzielle Auswirkungen einer solchen Übertragung beraten bzw. darüber informiert worden ist. Wir haben im Haushaltsberatungsverfahren 2024 innerhalb der Landesregierung zunächst die Steuerschätzung vom Mai 2023 abgewartet und dann im weiteren Verfahren unsere Überlegungen konkretisiert, wie wir einen Ausfall in Höhe mehrerer Hundert Millionen Euro konkret kompensieren können, und haben dazu auch Überlegungen angestellt, die auf den Überlegungen, die mit der Fachabteilung diskutiert worden sind, fußten. Zu welchem Zeitpunkt der Vorstand der NRW.BANK konkret mit den Überlegungen konfrontiert worden ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Jedenfalls ist auf der Fachebene der November 2022 der erste Zeitpunkt, über den wir schon mehrfach miteinander gesprochen haben. Die Entscheidung der Landesregierung, in welcher Größenordnung und in welcher Art und Weise das in den Haushaltsentwurf 2024 kommt, ist am 21.06. im Kabinett getroffen worden. Insofern ist die Frage, ob das nun zustande kommt oder nicht, auch eine Frage, die erst einmal dem parlamentarischen Beratungsverfahren vorbehalten ist. Deshalb ist die Fragestellung, wann wir innerhalb der NRW.BANK Überlegungen hatten, nur so zu beantworten, dass dem Grunde nach über die Frage, was mögliche finanzielle Transaktionen angeht, auf der Fachebene erstmals Mitte November 2022 gesprochen worden ist.
