Dr. Marcus Optendrenk
Frau Präsidentin. – Verehrter Abgeordneter Brockes, ich glaube, ich habe deutlich dargestellt, dass es gar nicht anders als unter dieser Position dargestellt werden durfte, weil Ihr früherer Parteifreund sich dafür entschieden hatte, keinen förmlichen Treuhandvertrag zu machen. Wenn die Bank das dann unter „Treuhandvertrag“ bilanziell gebucht hätte, dann wäre das ein Bilanzierungsfehler gewesen, den schon der Wirtschaftsprüfer nicht mitgemacht hätte und den mit Sicherheit auch die BaFin beanstandet hätte. Von daher kann es gar nicht anders sein, als wir es eben miteinander diskutiert haben. Das, was zu bilanzieren ist, ist als eine Beteilung in einem quasi-Landtag treuhänderischen Verhältnis bilanziert worden. Da es aber aus der Historie heraus in einer Bilanz auch gar keine Kategorie „quasi-treuhänderisches Verhältnis“ gibt, weil das eine rein vertragliche Grundlage war, die für die Bilanz nicht als „Treuhand“ zu werten war, kann es nur so sein, dass die NRW.BANK das auch in 2013 richtig bilanziert hat. An der Frage, ob der Landtag entscheiden darf, diese Erträge dem Haushalt zuzuführen, ändert sich dadurch nichts.
