Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich schätze die Nachfragen der Kolleginnen und Kollegen sehr. Ich hatte jetzt allerdings bereits dreimal darauf hingewiesen – deswegen haben Sie auch schon geschmunzelt, als Sie es vorgetragen haben –, dass die Grundlage des Gesamten der Vertrag Ihres geschätzten Vorgängers – auch im Mandat – Willi Weyer von 1957 war. In dem Vertrag, den ich Ihnen gerne zur Verfügung stelle, ist nicht von „Treuhand“ die Rede. Aber wenn Sie sich vorstellen, wie ein solcher Vertrag damals zustande gekommen ist – damals gab es auch noch kein Rauchverbot –, dann hatte man damals, als dieser Vertrag mit all seinen Detailregelungen über Finanzabführungspflichten und Ähnlichem gemacht wurde, nicht die Vorstellung, dass man das in die Form eines notariell unterschriebenen Treuhandvertrags kleidet. Damals waren die relativ pragmatisch. Wenn die Abführungspflichten, die in diesem Vertrag stehen, über all die Jahre an den Landeshaushalt praktiziert worden wären, dann wäre wahrscheinlich fast der gesamte Strukturwandel der 80er- und 90er-Jahre daraus finanzierbar gewesen.
