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Dr. Marcus Optendrenk

25.10.2023 Sitzungen 18/45

Ich habe diese Unterlage hier nicht vorliegen. Von daher kann ich Ihnen nicht zu Seitenzahlen von Jahresabschlüssen oder Finanzberichten Auskunft geben. Ich kann aber bestätigen, dass wir nicht davon ausgegangen sind – die NRW.BANK auch nicht –, dass wir eine Verbuchung unter der Position „Treuhand“ haben. Sondern ich hatte dargestellt, dass wir aufgrund der seinerzeitigen Vertragskonstruktion eines meiner Vorgänger mit den beiden Girozentralen von 1957 in der Situation sind, dass die Girozentralen – später die WestLB Girozentralen und nach der Aufspaltung die NRW.BANK – Aufgaben im Interesse des Landes Nordrhein-Westfalen wahrnehmen. Deshalb ist das auch in dem Geschäftsbereich „Stäbe und Dienste“ abgebildet und entsprechend in den Positionen ausgewiesen, die wir jetzt mehrfach miteinander thematisiert haben. Aus rechtlicher Sicht – sowohl von unserer Seite als auch vonseiten der NRW.BANK – handelt es sich nicht um Treuhandverhältnisse im originären Sinne.

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