Dr. Marcus Optendrenk
Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Kollege, Sie haben eben schon von mir gehört, dass wir von einem quasi-treuhänderischen Verhältnis ausgehen. Ich habe in der ersten Beantwortung auf die schriftliche Frage bereits umfassend dazu ausgeführt. Deshalb habe ich Ihnen auch ausgeführt, dass es sich nicht um ein in der Bilanz treuhänderisch ausgewiesenes Vermögen handelt. Von daher habe ich eben schon an die bei der Beantwortung der Frage von Frau Kollegin Müller-Rech eingeflossenen Sachverhalte angeknüpft. Insofern, glaube ich, habe ich die Frage bereits beantwortet.
