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Dr. Marcus Optendrenk

25.10.2023 Sitzungen 18/45

Wie Sie wissen, ist unmittelbar nach der Landtagswahl 2023 ein Haushalt aufgestellt worden, der sich mit der Frage beschäftigt hat, was man zwingend in der schwierigen Situation macht, in der es der Bund geschafft hat, uns über acht Wochen nicht mitzuteilen, wie die Flüchtlingskosten und die strukturellen Kosten abzudecken sind. Wir haben seinerzeit nicht die Erwartung gehabt, bis Anfang Dezember, dass es noch zu einer weiteren Reduzierung der Steuereinnahmen durch den Abbau der kalten Progression in dem vom damaligen und heutigen Bundesfinanzminister vorgeschlagenen Umfang kommen würde. Von daher haben natürlich die Etatberatungen für das Jahr 2023 Ende 2022 einen anderen Verlauf genommen, als wir den damals hatten. Wir haben einen dramatischen Konjunktureinbruch gehabt. Sie erinnern sich an die Debatten über die Einbrüche im dritten Quartal, die wir hier anhand der Zahlen von ifo und RWI geführt haben. Eine Veranschlagung von Haushaltsmitteln aus Entnahmen dieser Art wäre auch nicht geeignet gewesen, das Problem zu lösen. Wir haben uns, wie Sie den Gesprächen vom letzten Mal und auch dem Plenarprotokoll entnehmen können, auf der Fachebene zum ersten Mal überhaupt im Laufe des Novembers 2022 mit der NRW.BANK über die Frage unterhalten, ob aus der beabsichtigten Übertragung von WestLotto auf die BVG möglicherweise eine Zahlung an den Landeshaushalt resultieren könnte. Insofern war aus unserer Sicht in der damaligen Diskussion überhaupt nicht absehbar, dass wir eine solche Entscheidung hätten treffen können. Und als wir diese Entscheidung treffen konnten, nämlich als wir uns über die gesamte Thematik der Zuordnung der quasi-treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen an WestSpiel und WestLotto unterhalten haben, haben wir dann einen entsprechenden Vorschlag gegenüber dem Kabinett gemacht. Das betraf aber dann den Haushaltsentwurf 2024.

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