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Dr. Marcus Optendrenk

25.10.2023 Sitzungen 18/45

Eine unmittelbare Beantwortung der Frage ist mir deshalb nicht möglich, weil wir als Landesregierung nicht im unmittelbaren Kontakt zur BaFin stehen. Die BaFin beaufsichtigt die Bank. Sie müssen allerdings gleichzeitig sehen, dass die BaFin bei der Kontrolle der NRW.BANK die am besten kapitalisierte Förderbank Europas vor sich hat. Von daher ist die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt, einen solchen Betrag auszuschütten, zu übertragen oder auf welchem Wege auch immer in den Landeshaushalt zu überführen, eine andere als in allen anderen Thematiken, die wir sonst miteinander in der Frage des Kernkapitals von Banken behandeln. Es ist nicht so, dass auch nur ansatzweise eine substanzielle Veränderung des Kernkapitals und des haftenden Eigenkapitals zu beabsichtigen ist, sodass für den Fall, dass der Haushaltsgesetzgeber tatsächlich 25.10.2023 diesem Etatansatz so zustimmt, selbstverständlich die entsprechenden Gespräche zwischen der NRW.BANK und der BaFin vertieft werden. Dann bin ich sehr zuversichtlich, dass die BaFin zu den richtigen Einschätzungen kommt.

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