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Dr. Marcus Optendrenk

25.10.2023 Sitzungen 18/45

Herzlichen Dank. – Gerne beantworte ich beide Teile der Frage. Das eine ist: Einen Jahresabschluss der NRW.BANK für das Jahr 2023 gibt es derzeit noch nicht. Deshalb kann in einem Jahresabschluss 2023 auch nichts enthalten sein. Das Zweite ist: Die Bank kann sich, weil es um einen Vorgang geht, der erst im Haushaltsjahr 2024 wirksam würde, auch erst für das Geschäftsjahr 2024 mit der Frage beschäftigen, wie das in der entsprechenden Planung abzubilden ist. Selbstverständlich ist die Bank gehalten, wenn denn der Landtag das so entscheiden sollte, sich Gedanken darüber zu machen, wie das in der Geschäftsabwicklung des Jahres 2024 unterzubringen wäre.

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