Dr. Marcus Optendrenk
Soweit in einem Jahresabschluss Mittel dem § 340f zugeflossen sind – das kann ich aber von hier nicht beurteilen –, sind sie Teil der Vorsorgereserve des § 340f. Ich bin aber weder Vorstand der Bank noch habe ich mich in die Jahresabschlüsse der Bank so weit einarbeiten müssen bzw. können, dass ich Ihnen jetzt sagen könnte, ob die in den §§ 340f, 340g oder in anderer Weise untergebracht worden sind. Das können Sie im Zweifel nur von den Bankgremien erfahren. Das spielt aber für die Frage, ob wir uns über ein seit 1957 quasi-treuhänderisches Verhältnis unterhalten oder nicht, keine entscheidende Rolle, denn Banktechnik und Bilanzierungstechnik sind das eine, Sinn und Zweck – das wissen Sie als exzellenter Jurist – sind das andere.
