Dr. Marcus Optendrenk
Herr Abgeordneter, wenn Sie eben meine Antwort nachvollzogen haben, haben Sie gehört, dass ich dargestellt habe, dass die entsprechenden Mittel eingegangen sind in die Gewinn- und Verlustrechnung, in die Bilanz und in die entsprechenden Eigenkapitalreserven. Das hat allerdings nicht die von Ihnen insinuierte Wirkung, dass man darüber nicht mehr reden dürfte. Es handelt sich nämlich um das quasi treuhänderische, letztlich im Jahr 1957 entstandene Konstrukt, dass im Rahmen dessen, was wir bei der Aufspaltung 2002 übertragen haben, entsprechende Erträge aus steuerlichen Gründen genauso behandelt worden sind. Dann ist es immer erforderlich, nach Sinn 25.10.2023 und Zweck zu prüfen, ob man das weiter einem bestimmten Regelungskreis zuordnet oder nicht. Wir haben auch gesagt, dass wir, wenn wir zu der Erkenntnis kämen, dass eine Regelung unvollständig ist, gegebenenfalls mit den Gremien der Bank darüber beraten müssen, wie sie das rechtlich interpretieren.
