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Martin Lucke

CDU 25.10.2023 Sitzungen 18/45

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der SPD titelt: „Brandbrief der Städte und Gemeinden an den Ministerpräsidenten – Unsere Kommunen brauchen eine kommunalfreundliche Landesregierung“. Wir 25.10.2023 brauchen nicht nur eine kommunalfreundliche Landesregierung. Wir haben eine kommunalfreundliche Landesregierung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Was wir wirklich brauchen, ist eine kommunalfreundliche Bundesregierung. (Vereinzelt Lachen von der SPD) Gerne werde ich dies in den folgenden Minuten im Einzelnen darlegen. Sie beziehen sich in Ihrem Antrag auf den sogenannten Brandbrief des Städte- und Gemeindebundes vom 20. September 2023 an unseren Ministerpräsidenten. Dieser wurde übrigens in einem persönlichen Gespräch an den Ministerpräsidenten übergeben. Die von den Kommunen in diesem Brief angesprochenen Sorgen und Nöte sind – da sind wir uns wohl alle einig – sehr ernst zu nehmen. Wir alle, sowohl das Land als auch die Kommunen, stehen vor den Herausforderungen der anhaltenden und vielfältigen Krisen. Sowohl die Landesregierung als auch die regierungstragenden Fraktionen nehmen, anders als der Bund, diese Sorgen ernst und kümmern sich. Ich finde es gut, dass wir hier über den Brandbrief sprechen. Liebe Kollegen der SPD, dann sprechen wir aber bitte über sämtliche Punkte des Brandbriefs und nicht nur über die, die Ihnen genehm sind. (Beifall von der CDU) Schauen wir deswegen zunächst auf einen der zentralen Punkte des Brandbriefs, nämlich die Folgen der ungesteuerten Migration für die Kommunen. Dass dieser Punkt mit keinem Wort Eingang in Ihren Antrag gefunden hat, zeigt mir, dass Sie weiterhin fest entschlossen sind, das wesentliche Problem vor Ort zu ignorieren. Die Kommunen erbringen Großartiges bei der Unterbringung von Flüchtlingen und weiteren Migranten. Um es einmal deutlich zu machen: Im Jahre 2022 sind mehr Menschen nach NRW gekommen, als Mönchengladbach Einwohner hat. An nordrheinwestfälischen Schulen werden 100.000 Kinder mit Flüchtlingsstatus unterrichtet. Integration wird in Kindertagesstätten, Vereinen und dank zahlreicher ehrenamtlicher Helfer ermöglicht. Doch der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht. Die Kommunen sind mittlerweile sowohl bei der Unterbringung als auch bei der Integration der Menschen an ihrer Belastungsgrenze angekommen. Dieses Problem lässt sich mit Geld allein nicht lösen. Wir brauchen in erster Linie eine Begrenzung der Anzahl von Menschen, die nach Deutschland und nach NRW kommen. Wir müssen zwischen all denjenigen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, und denen, die vielleicht gute Gründe haben, nach Deutschland zu Landtag kommen, jedoch kein Recht haben, hier zu sein, unterscheiden. Die Steuerung und Begrenzung von Migration liegt allerdings allein in der Verantwortung des Bundes. Nach Monaten des Wegschauens reichen keine markigen Sprüche des Bundeskanzlers zu Abschiebungen, sondern es zählen allein Taten, die eine konkrete Reduktion des Migrationsstroms zur Folge haben. Das Thema „Migration“ mit all seinen Auswirkungen, die die Menschen vor Ort unmittelbar betreffen, ist zu einer Frage der Handlungsfähigkeit aller staatlichen Ebenen geworden. Es wird immer schwieriger, der großen Zahl der zu uns kommenden Menschen gerecht zu werden. Wenn nun die Kommunen, die vor Ort die Konsequenzen tragen, angesichts der immer weiter steigenden Zuwanderung und der damit verbundenen Kosten mehr Unterstützung fordern, habe ich dafür vollstes Verständnis. So stehen Landesregierung und Kommunen in ständigem engen Austausch. Erst Ende September haben sich Land und Kommunen in einer gemeinsamen Vereinbarung von Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt, dass das Land bis Anfang 2024 weitere 3.000 Plätze in Landeseinrichtungen schaffen und den Kommunen für 2023 weitere 808 Millionen Euro – Herr Dahm, davon ist übrigens ein Großteil sehr wohl eigenes Landesgeld – für die Unterstützung, Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten zuweisen wird. (Beifall von der CDU) Das ist noch einmal derselbe Betrag, wie ihn das Land, Stand heute, vom Bund erwarten kann. Zusätzlich hat die Landesregierung ihre Absicht bekundet, sich nach Abschluss der Bund-Länder-Gespräche zur Flüchtlingsfinanzierung im November mit den Kommunen auf eine Anpassung der FlüAG-Pauschale zu einigen. Dies wird von den kommunalen Spitzenverbänden als äußerst positives Signal betrachtet. Als Signal einer kommunalfreundlichen Landesregierung möchte ich anfügen: Wenn Sie, liebe SPD-Fraktion, sich hier schon als Anwalt der Kommunen positionieren möchten, dann tun Sie dies bitte dort, wo es bitter notwendig ist, nämlich in Berlin. Die Ankündigung des Bundes, die Finanzmittel für Flüchtlinge im kommenden Jahr von 3,75 Milliarden Euro auf 1,7 Milliarden Euro zu reduzieren, ist nichts anderes als eine reine Realitätsverweigerung. (Vereinzelt Beifall von der CDU) Denn solange keine substanzielle Verringerung des Zustroms erreicht ist, brauchen die Kommunen dringend mehr finanzielle Unterstützung des Bundes. Allein im letzten Jahr wurden mehr als 40.000 Asyl-25.10.2023 suchende aus verschiedenen Herkunftsländern aufgenommen und untergebracht. Bis Ende September dieses Jahres waren es bereits rund 47.700. Die zugewanderten Menschen aus der Ukraine kommen noch hinzu. Bund, Länder und Kommunen bilden eine Verantwortungsgemeinschaft. Daher ist der Bund gefordert, ebenfalls einen Beitrag zu leisten und sich gemeinsam mit den Ländern auf eine langfristige und dynamisierende Finanzierung der flüchtlingsbezogenen Kosten zu verständigen – dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Bund allein die Kompetenz hat, den Zuzug zu steuern. Kommunalfreundlich zu handeln, bedeutet für mich zwingend, der Verantwortung gerecht zu werden. Deswegen ist der Bund gefordert, liebe SPD. Die Lösungen sind bekannt und liegen alle auf dem Tisch. Die Kommunen und vor allem die Bevölkerung warten nur noch auf Umsetzung. Ein weiterer Punkt des Brandbriefs der Bürgermeister, der es im Unterschied zur Migration auch in Ihren Antrag geschafft hat, ist die Finanzierung der Daseinsvorsorge, insbesondere des Offenen Ganztags. Die Bewältigung des umfangreichen OGS-Ausbaus in vergleichsweise kurzer Zeit stellt zweifellos eine erhebliche Herausforderung für uns alle dar, sowohl auf Landesebene als auch auf kommunaler Ebene. Die Landesregierung investiert daher bereits im aktuellen Haushaltsjahr 715 Millionen Euro in den Offenen Ganztag, was die Finanzierung von insgesamt 392.000 Plätzen ermöglicht. Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 sieht eine zusätzliche Mittelerhöhung um weitere 65 Millionen Euro vor. Im Schuljahr 2024/2025 werden dann insgesamt 780 Millionen Euro zur Verfügung stehen, um 430.500 OGS-Plätze bereitzustellen. Wie Sie sehen, liebe SPD, ist die Landesregierung keineswegs untätig, sondern arbeitet intensiv an diesen Themenbereichen. Denn die Stabilität und Qualität der Kinderbetreuung in NRW sind von entscheidender Bedeutung nicht nur für die Familien, sondern auch für die Wirtschaft und die Gesellschaft als Ganzes. (Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir haben nämlich nicht nur eine kommunalfreundliche, sondern auch eine familienfreundliche Landesregierung. (Christian Dahm [SPD]: Ui!) Ursächlich für die finanziellen Probleme in der Daseinsvorsorge sind vor allem die hohen Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst und die gestiegenen Kosten unter anderem durch die Inflation. Dies betrifft vor allem auch den Bereich der Kindertageseinrichtungen. Die Landesregierung hat diesbezüglich trotz der sehr angespannten Haushaltslage zugesagt, die freien Träger mit einer Überbrückungshilfe von 100 Millionen Euro zusätzlich zu unterstützen, bis die Landtag 10%ige KiBiz-Pauschalen-Erhöhung im nächsten Sommer greift, damit diese ihren Angestellten einen höheren Lohn zahlen können. Diese Kostenübernahme entlastet wiederum die Kommunen. Denn aufgrund des geltenden Rechtsanspruchs wären sie in der Pflicht, Einrichtungen zu übernehmen, sollten die Trägerschaften zum Beispiel infolge einer Zahlungsunfähigkeit aufgegeben werden. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Ein weiterer bedeutender Aspekt, den die Bürgermeister in ihrem Brief an den Ministerpräsidenten hervorheben, ist die Überbelastung, die sich aus der Verpflichtung zur Erstellung kommunaler Wärmeplanungen ergibt. Auch diesen Hinweis der Überbelastung sollten Sie lieber an Ihre Parteikollegen in der Bundesregierung weiterreichen. Denn die Länder sollen durch ein Bundesgesetz dazu verpflichtet werden, sicherzustellen, dass die Städte und Gemeinden kommunale Wärmeplanungen entwickeln. So sinnvoll eine kommunale Wärmeplanung auch ist, liegt damit die eigentliche Ursache für die Überbelastung nicht beim Land, sondern in Wirklichkeit beim Bund. Wenn die Bundesregierung eine politische Entscheidung trifft, muss sie auch die Mittel dafür vorhalten. Stattdessen aber wird der Bund abermals der Verantwortung nicht gerecht und stülpt die Aufgabe den Kommunen über. Allgemein drängt sich der Eindruck auf, dass Sie schlicht keine Gesprächskontakte im Bund haben. Sie sehen zwar die Probleme, richten sie aber schlicht an den falschen Adressaten. Leidtragende sind die Kommunen, für die Sie hier eigentlich ins Feld ziehen wollen. Dies zeigt sich einmal mehr im angestrebten Wachstumschancengesetz. Grundsätzlich ist die Absicht der Bundesregierung, bessere Rahmenbedingungen für mehr Wachstum zu schaffen und die Konjunktur anzukurbeln, sehr lobenswert. Allerdings darf dies nicht zulasten der Länder und insbesondere nicht auf Kosten der Kommunen geschehen. Die mit dem Gesetz einhergehenden Steuerausfälle zwischen 2024 und 2028 würden bei den Ländern etwa 11 Milliarden Euro betragen. Insgesamt führt die Bundesgesetzgebung in den Jahren 2022 bis 2025 zu einer Mehrbelastung in Höhe von 18,9 Milliarden Euro in den kommunalen Haushalten. Danach folgen jährlich weitere 4,3 Milliarden Euro. Was dies für die einzelnen Kommunen bedeutet, steht außer Frage. Es bleibt festzuhalten, dass sowohl die Landesregierung als auch die Zukunftskoalition trotz der begrenzten haushalterischen Mittel alles unternehmen, um den Kommunen in dieser schwierigen Zeit zu helfen. Wir stehen fest an der Seite der Kommunen. Wir werden unserer Verantwortung gerecht. Der einzige 25.10.2023 Akteur, der bislang nicht mitzieht, ist der Bund. Doch gerade Berlin ist nun gefordert, um die Kommunen weiter zu entlasten und keine zusätzlichen Hürden aufzubauen. Der Überweisung des Antrags stimmen wir natürlich trotzdem zu und freuen uns auf eine anregende Diskussion. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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