Ina Brandes
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wissen alle: Der Einsatz Künstlicher Intelligenz wird durch neue Gestaltungsmöglichkeiten und auch durch unsere Sehgewohnheiten zu einer erheblichen Veränderung im Kulturbereich führen. Daraus ergeben sich zahlreiche Aufgaben für uns als Kulturpolitik. Deshalb begrüßt die Landesregierung den Antrag der regierungstragenden Fraktionen ausgesprochen. Landtag Die Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz sind rasant und müssen von uns aktiv begleitet und gestaltet werden. Wir als Landesregierung tun dies bereits heute. Seit Jahren fördern wir gezielt Projektvorhaben und Residenzprogramme, die das Themenfeld KI aus einer künstlerischen Perspektive erforschen und in ihren sozialen und ethischen Dimensionen kritisch hinterfragen. Ich möchte vor allem auf die deutschlandweit einzigartige Akademie für Theater und Digitalität in Dortmund hinweisen. Das ist eine Sparte des örtlichen Theaters, die wir seit ihrer Gründung fördern. Mit jährlich über 700.000 Euro unterstützen wir die Akademie in ihren anwendungsbezogenen Forschungen an neuesten Technologien und so auch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz auf der Bühne. Seit 2021 fördern wir zudem mit den Programmen Medienkunstfonds und Medienkunstfellows künstlerische Vorhaben im Bereich der Medienkunst und der digitalen Kultur und damit natürlich auch der Künstlichen Intelligenz. Auch unsere Hochschulen – das darf ich als Wissenschaftsministerin sagen – forschen sehr intensiv an der Schnittstelle zwischen Kunst, künstlerischer Aktivität und Künstlicher Intelligenz. Ich will da vor allen Dingen die Hochschule für Musik in Detmold hervorheben, die das im Netzwerk OWL sehr intensiv betreibt; aber auch die KI-Experten der RWTH Aachen haben sich dieses wichtigen Themas angenommen. Neben dieser Auseinandersetzung mit KI auf künstlerischer und wissenschaftlicher Ebene ist es aber auch Aufgabe der Kulturpolitik, den rechtlichen und ethischen Rahmen für den Einsatz von KI zu setzen. Um Insellösungen zu vermeiden, arbeiten Bund und Länder hier zum Glück sehr eng zusammen und tauschen sich mit den Expertinnen und Experten für dieses Thema aus. So wurden jüngst unter der Mitfederführung Nordrhein-Westfalens Empfehlungen zu „Digitalität und digitaler Transformation im Kulturbereich“ erarbeitet. Diese enthalten auch Leitlinien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz und wurden auf der letzten Sitzung der Kulturministerkonferenz einstimmig beschlossen. Der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen betont zu Recht die Relevanz urheberrechtlicher Fragen im Kontext von Kunstwerken, die mittels KI geschaffen wurden. Die Landesregierung hält daher eine Überprüfung des geltenden Rechts für sehr sinnvoll und arbeitet daran aktiv mit. Dies gilt auch für die wichtigen Forderungen nach Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte und klaren Verhaltens- und Transparenzpflichten für KI-Entwicklerinnen und -Entwickler, die derzeit unter anderem auf EU-Ebene geprüft werden. 25.10.2023 Das Thema „Künstliche Intelligenz“ – das ist eben schon einmal gesagt worden – in der Kultur ist natürlich hochkomplex. Es betrifft nahezu alle Teilaspekte des Kunst- und Kulturbereichs, angefangen bei den Arbeitsbedingungen von Künstlerinnen und Künstlern über die Produktion der Werke sowie die Kuration und Vermittlung bis hin zu ethischen und rechtlichen Fragen. Auch die Antworten müssen, so komplex sie sind, sorgfältig abgewogen und stetig angepasst werden. Gemeinsam mit den Künstlerinnen und Künstlern und den Akteuren unserer Kultureinrichtungen wollen wir die großen Chancen nutzen, die der Einsatz Künstlicher Intelligenz im Kulturbereich bietet, und natürlich die Risiken minimieren. Ich bin sehr gespannt auf die weitere parlamentarische Beratung dieses wichtigen Antrags. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
