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Dr. Hartmut Beucker

AfD 25.10.2023 Sitzungen 18/45

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Rasante Entwicklungen – das ist das, was der Antrag in seinem ersten Satz feststellt. Ja, das ist so auf dem Feld der künstlichen Intelligenz. Das weiß jeder, der die Seiten der Tagespresse auch nur überfliegt, und jetzt weiß es auch die sogenannte Fortschrittskoalition. Landtag Weil das alles aber gar nicht neu ist – höchstens für die Fortschrittskoalition –, (Heike Wermer [CDU]: Zukunft!) gibt es auch schon vorgestanzte Formulierungen, derer sich der Antrag ganz, ganz feste bedient: Handlungskompetenz der – Achtung, besonders hässlich vorgestanzt – Akteurinnen und Akteure, Medienkompetenz für – Achtung, Euphemismusstanze –, Herausforderungen und Potenziale. Die Feststellung von Chancen darf nicht fehlen, Datenschutz ebenso wenig, und auch ein Rechtsrahmen muss her, natürlich aus der Wortstanze „einheitlich europäisch“. „Jou“, sagt der Ostfriese, „dascha man klaar.“ Darin erschöpft sich aber der Antrag, und wenn die Regierung nur einen Funken Verstand hat, wovon ich trotz allem gewisslich ausgehe, braucht sie keinen solchen Antrag, um ihrer Aufgabe nachzukommen, auch auf dem Feld der Kultur den Veränderungen der Technik Rechnung zu tragen. Um mehr handelt es sich nämlich auf dem jetzigen Stand der Entwicklung nicht. Alles Weitere ist die Musik einer nach heutigen Erkenntnissen ferneren Zukunft, wenn auch eine atemberaubende Musik. Eigentlich geht es wieder um CDU-Regelungswut für Urheberrecht, etwas garniert mit wohlfeilen künstlerempathischen Worthülsen, die nichts kosten dürfen, und eine Prise grüne Dogmen des Kampfes gegen Diskriminierung darf auch bei KI nicht fehlen. Wie billig das ist, sehen Sie an dem Ausdruck „aktiv begleiten“, was der Regierung für den Bereich des Rechts aufgegeben werden soll. Fragen Sie mal einen Fußballverteidiger, ob ihn sein Trainer lobt, wenn er ihm attestiert, gegnerische Stürmer aktiv begleitet zu haben. Natürlich nicht! Der Torschuss des gegnerischen Stürmers wird nicht verhindert, und eine Balleroberung zur Eröffnung eigenen Spiels gibt es da auch nicht. Dann kann das auch im Bereich der Politik nichts Gutes sein; denn reine Begleitung und Aktivität passen nicht zusammen. So ist aber der Rest des Antrages auch. Zum zweiten Satz: Harold Cohen hat das KI-Kunstsystem AARON erstmals 1972 im Los Angeles County Museum of Art vorgestellt – und nicht, wie im Antrag angegeben, in den 1960er-Jahren. Die Personalisierung von kulturellen Angeboten würde der Analyse von Nutzerdaten wie bei der Nutzer-Experience bei Google Ads, Netflix und Amazon ähneln, die dort allerdings politisch heftig kritisiert wird – aus Datenschutzgründen. Der dürftige Antrag spiegelt zugleich nicht die bereits laufende Diskussion um KI in der Kunst. So finden wir keinen Verweis auf das KI-Positionspapier des Kulturrates. So finden wir keinen Hinweis auf den zur Abstimmung im EU-Parlament anstehenden AI Act. So finden wir keinen Hinweis auf die neue urheber-25.10.2023 rechtliche Schrankenbestimmung für Text und Data Mining – § 44b Urheberrechtsgesetz –, die aus der EU-Rechtsetzung stammt. Dürftig sind auch die Inhalte des Forderungsteils. Wenn konkrete KI-Projekte im Bereich von Kunst und Kultur aus vorhandenen Mitteln gefördert werden sollen, ergibt das ein Nullsummenspiel. Was wird dafür weniger gefördert? Wenn KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden sollen, ab welcher Schaffenstiefe soll das gelten? Gilt das für all KI-generierten Inhalte, auch für Filmschaffende und Fotografen, die lediglich Hintergründe mit KI generieren? Wenn klare Verhaltens- und Transparenzpflichten gefordert werden, wird das bei der zu erwartenden Übertreibung die Entwicklung massiv behindern. Zudem ist KI nur so gut wie der Input; Thema „Shit in – Shit out“. Außerdem ist Transparenz bei kommerziellen Produkten eigentlich ein Problem des Geschäftsgeheimnisses. Wenn die CDU wieder am Urheberrecht verschlimmbessern will – und genau das scheint ja hier schon durch –, erinnern wir uns an die Diskussion 2019 zur Urheberrechtsreform der EU; Stichwort „Upload-Filter“. Der Hashtag hieß damals „#NieMehrCDU“, und die Kommentare lauteten: Mit ihren Verschwörungstheorien und falschen Behauptungen bestätigt die Union jeden Demonstranten, der „Nie wieder CDU“ skandiert. – Haben Sie nichts dazugelernt? Das hier ist ein Wischiwaschi-Antrag, der unkonkret mit schon sprachlichen Windelweichheiten hinter dem aktuellen Diskussionstand zurückbleibt und gar noch Falschinformationen liefert. CDU und Grüne stehlen uns damit lediglich die Zeit für Besseres. Aber das ist ja nichts Neues. Wir stimmen der Überweisung in den Ausschuss zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD)

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