Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Mittagspause schnell eine Onlineüberweisung tätigen, 24/7 online weltweit shoppen und Zahlungsdienstleister die Abwicklung vornehmen lassen: Die Digitalisierung ist aus unserem Alltag von Finanztransaktionen nicht mehr wegzudenken, und sie verändert unsere Wirtschafts- und Finanzwelt zunehmend. Gleichzeitig bietet die Digitalisierung Kriminellen viele Einfallstore, um beispielsweise Steuern zu umgehen und Geld am Staat vorbeizuschleusen. Kriminelle richten durch Umsatzsteuerkarusselle in Deutschland und in der Europäischen Union jedes Jahr einen riesigen Schaden an. Allein in Deutschland belaufen sich die Schätzungen auf eine zweistellige Milliardensumme. Die EU, der Bund und die Länder sind gemeinsam unterwegs, um sich im Kampf gegen die Finanzkriminalität schlagkräftiger aufzustellen, zusammenzuarbeiten und die Methoden der Steuerfahndung an das digitale Zeitalter anzupassen. In Nordrhein-Westfalen richten wir dazu unsere Steuerfahndungen neu aus. Mit dem neuen Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität werden wir neuen Formen organisierter Kriminalität noch agiler entgegentreten. Expertise und Ressourcen werden gebündelt, um die Steuerfahndung und die Bearbeitung von Steuerstrafsachen in Nordrhein-Westfalen unter anderem bei Umsatzsteuerkarussellen noch professioneller zu machen. Mit dieser Neuausrichtung schützen wir aber auch die rechtschaffenen Bürgerinnen und Bürger, und wir schützen die Unternehmen vor einer Wettbewerbsverzerrung durch Kriminelle. Der Großteil der Unternehmen ist grundehrlich, was die Besteuerung anbelangt, und hat von sich aus ein Interesse an der Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung und an einer guten Aufklärung, bei denen, die sich nicht redlich verhalten. Ihnen und der Finanzverwaltung bieten sich durch die Digitalisierung, besonders durch ein digitales Rechnungsclearing, Chancen, die Steuerfestsetzung deutlich einfacher zu gestalten. Unser Ziel in Nordrhein-Westfalen ist: Wir wollen den Aufwand der Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Steuererklärung verringern. Wer der Finanzverwaltung Transparenz bietet, profitiert im Endeffekt 21.09.2023 von Flexibilität. Die Unternehmerinnen und Unternehmer sollen gestalten können und nicht bloß verwalten oder verwaltet werden. Auch deshalb ist klar: Die Zukunft der Steuerfestsetzung und unserer Finanzverwaltung ist digital. Wir gehen den Weg zu einer digitalen Steuerverwaltung weiter voran und bauen auch ELSTER zu einem echten Online-Finanzamt aus. Prüfverfahren in Unternehmen werden durch digitale Datenabrufe einfacher. Zum Beispiel sorgt bei der Umsatzsteuernachschau eine verbesserte digitale Datenbasis für eine gezieltere Fallauswahl. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen wir bereits heute entsprechend. Auch die geplante Ausdehnung des Reverse-Charge-Verfahrens auf sämtliche in anderen Mitgliedstaaten zu besteuernde Umsätze wird Bürokratie perspektivisch deutlich abbauen. Den Reformvorschlag der EU unterstützt die Landesregierung deshalb. Das elektronische Rechnungsclearing ist ein möglicher Weg in die Zukunft. Auf freiwilliger Basis sollte es zukünftig möglich sein, der Finanzverwaltung dauerhaft Einblick in Rechnungen, Zahlungsverkehr und Steuerdaten zu gewähren. Dies wäre dann eine Winwin-Situation für beide Seiten: weniger Bürokratie und weniger Umsatzsteuerbetrug. Für das elektronische Rechnungsclearing werden wir uns auf Bundesebene weiterhin einsetzen. Ich komme zum Schluss. Die Finanzverwaltung stellt sich den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerade auf dem Feld der Digitalisierung. Dazu gehört auch die entschlossene Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
