Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bundesrechnungshof hat bereits im Jahr 2020 die frühere Bundesregierung wegen zu geringer Aktivitäten bei der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs gerügt. Der Steuerschaden des geschätzten jährlichen Ausfalls von rund 14 Milliarden Euro deutschlandweit ist beachtlich und wird deshalb auch in Nordrhein-Westfalen sicherlich in einer Milliardengrößenordnung liegen, die auf unser Land entfällt. Großflächig geplante Steuerhinterziehung ist deshalb ausdrücklich kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die konsequent verfolgt gehört. Spezielle Aktivitäten zur Sicherung öffentlicher Umsatzsteuereinnahmeansprüche erscheinen grundsätzlich sinnvoll. Steuerehrlichkeit sollte im Interesse der Allgemeinheit, aber auch der legal arbeitenden Unternehmen eine Selbstverständlichkeit sein. Das ist auch eine Frage des fairen Wettbewerbs. 21.09.2023 Seitens des Bundesfinanzministers sind deshalb bereits verschiedene Aktivitäten zu Beginn der Wahlperiode angelaufen. So sieht ja auch der Koalitionsvertrag auf Bundesebene von 2021 die elektronische Rechnungsstellung E-Invoice inklusive einem damit verbundenen Meldesystem vor. Neu ist dabei, dass alle Unternehmen nach aktuellen Plänen des Bundesfinanzministers zukünftig die Rechnungserstellung für inländische B2B-Umsätze auf das strukturierte elektronische Rechnungsformat umstellen müssen. Rechnungen zwischen Unternehmen in Papierform oder im PDF-Format gehören dann der Vergangenheit an. Auf EU-Ebene werden seit geraumer Zeit harte Maßnahmen, welche die Betrugsanfälligkeit der Umsatzsteuersysteme in den Mitgliedsstaaten betreffen, diskutiert. Beispielsweise gibt es dort die Debatte über die auch im Antrag erwähnte Initiative Value added tax in the Digital Age, ViDA, welche die zentrale Grundlage für die Überlegungen des Bundesfinanzministers bildet. Auf Basis dieses ViDA-Richtlinienvorschlags sollen schrittweise die Umsatzsteuersysteme der Mitgliedsstaaten modernisiert und widerstandsfähiger gegen Betrug gemacht werden. Das vorgeschlagene Umsetzungspaket beinhaltet drei Säulen. Erstens: die bereits erwähnte Einführung eines elektronischen Meldesystems für Einzeltransaktionen in Echtzeit auf Basis einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen. Zweitens: eine EU-weite einmalige Umsatzsteuerregistrierung anstelle der momentanen Mehrfachregistrierung. Drittens: Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung der Plattformwirtschaft. Diesbezüglich sind insbesondere neue EU-weite Richtlinien auf dem Weg. Die Richtlinie DAC 7 zu Sorgfaltspflichten für Plattformbetreiber gilt bereits seit dem 1. Januar 2023. DAC 8 enthält Bestimmungen über Meldepflichten und den Austausch von Informationen über Kryptowerte zum Zweck der direkten Besteuerung, um Schlupflöcher auch in diesem Bereich zu schließen. Zu einem vollständigen Bild gehört allerdings auch die Einführung der E-Rechnung sowie eines verpflichtenden transaktionsbasierten Reportings in Echtzeit. Dass es bisherige zusammenfassende Meldungen ersetzt, wird allerdings von vielen Unternehmen auch kritisch betrachtet. Sie befürchten einen hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand. Die schwarz-grüne Forderung nach der Weiterentwicklung der Umsatzsteuernachschau wird auch von vielen Unternehmen mit bürokratischen Sorgen verbunden. Das Ziel sollte nicht vor allem eine quantitative Ausweitung unangekündigter anlassloser Betriebsinspektionen sein, sondern qualitative Verbes-Landtag serungen, wenn auch der Verdacht nach Risikoparametern besser begründet ist. Zusammenfassend kann man zu dem Antrag von CDU und Grünen feststellen, dass Sie zahlreiche Allgemeinplätze aufschreiben, von denen etliche für sich genommen nicht verkehrt sind. Bei anderen ist die Bürokratiebelastung, die sich aus Ihren Forderungen für die Unternehmen ergibt, zumindest noch fraglich. Oft beschreiben Sie aber auch Entwicklungen, die ohnehin stattfinden, weil sie von der Bundesebene längst eingeleitet worden sind. Diese Entwicklungen wollen Sie künftig in Nordrhein-Westfalen umsetzen. Ich würde den Finanzminister bitten, uns die Frage zu beantworten, was Sie in Ihrem praktischen Handeln im Amt anders machen würden, falls der Landtag den vorliegenden Antrag nicht beschließen sollte. Meine Prognose lautet, dass sich 0,0 und damit rein gar nichts ändern würde; es sei denn, die Koalition hätte ein großes Misstrauen gegen die Amtsführung des Finanzministers und müsste ihn zu bestimmten Maßnahmen auffordern, gegen die er sich innerlich sonst sperren würde. Da können Sie uns sicherlich noch einen Einblick geben, Herr Finanzminister. Wir sind insgesamt der Auffassung, dass dieser Antrag kein Problem löst, das ansonsten nicht auch gelöst würde. Gleichwohl macht der Antrag wenig kaputt. Deshalb enthalten wir uns. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
