Sonja Bongers
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr verwundert. Frau Erwin, Herr Dr. Pfeil und die anderen Kolleginnen und Kollegen aus dem Rechtsausschuss waren alle in derselben Veranstaltung bzw. in derselben Anhörung. Deswegen finde ich es sehr bemerkenswert, Frau Erwin, wie man dort deutlich vorgetragene Argumente, Fakten und Tatsachen gerade der Datenschutzbeauftragten nun in zwei oder drei Sätzen ohne tatsächliche Begründung einfach so wegwischt; dies als Vorbemerkung. (Beifall von der SPD und der FDP) Freiheit ist ein hohes Gut in unserer Gesellschaft. Mit Freiheit meine ich nicht nur, dass Menschen sich in unserem Land frei bewegen können, sondern ich meine auch die Freiheit, vor unrechtmäßigen Beschuldigungen geschützt zu werden. Es gehört zu einer rechtsstaatlichen Ordnung, dass der Staat als ordnungsschaffende Gewalt nur dann einschreitet, wenn es einen begründeten Verdacht dafür gibt. Natürlich müssen unsere Polizeikräfte in der Lage sein, im Fall von Straftaten zu ermitteln. Dies ist ganz klar auch damit verbunden, dass Daten und Informationen gesammelt und gespeichert werden. Haben die gesammelten Informationen allerdings deutlich bewiesen, dass eine Person unschuldig ist, so müssen sich die Betroffenen auch darauf verlassen können, dass ihre Daten nicht unnötig gespeichert werden. (Beifall von der SPD und Dr. Werner Pfeil [FDP]) Die Gesetzeslage ist in diesem Fall eindeutig, aber es gibt hierbei nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine menschliche Komponente. Unschuldig verdächtigt zu werden, ist schon schlimm genug. Manchen Menschen macht das Angst, und es kann eine enorme psychische Belastung darstellen. Hat sich die Sachlage aufgeklärt, darf den Betroffenen kein weiterer Makel anhängen. Dies ist nicht der Regelfall, geschieht allerdings hin und wieder, und so etwas darf nicht passieren. Leider ist dies, wie gerade erwähnt, in der Vergangenheit vorgekommen. Wir finden es richtig, dass die Löschung personenbezogener Daten ehemals Beschuldigter als Regelfall normiert wird. Diese Löschung soll nach einem festgelegten Zeitablauf automatisch erfolgen. So soll Landtag sichergestellt werden, dass die Daten nicht fälschlicherweise in den entsprechenden Datenbanken verbleiben. Die fortdauernde Speicherung muss der absolute Einzelfall bleiben, der einer besonderen Begründung bedarf. Sie erinnern sich an die Anhörung? Dort wurde dieses Kriterium des Erfordernisses bzw. der besonderen Begründung klar und deutlich hervorgehoben. Außerdem unterstützen wir ebenfalls eine Regelung im Polizeigesetz, durch die Beschuldigte ohne größere bürokratische Hürden darüber informiert werden, welche polizeiliche Stelle personenbezogene Daten in welchem Umfang über sie gespeichert hat. Eine zentrale Stelle, gegenüber der Betroffene ihre Auskunfts- und Löschungsansprüche durchsetzen können, wäre dabei durchaus sehr hilfreich. Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie entnehmen der bisherigen Debatte, dass es diesbezüglich noch sehr viel zu besprechen gibt. Insofern freue ich mich auf die Überweisung in den Rechtsausschuss und auf die dort stattfindenden Diskussionen. Wir stimmen der Überweisung natürlich zu. – Recht herzlichen Dank. (Beifall von der SPD und der FDP)
