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Dr. Werner Pfeil

FDP 21.09.2023 Sitzungen 18/43

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Der Schutz unserer Daten wird in einer digital vernetzten Welt zu einem immer wichtigeren und unübersichtlicheren Thema. Wer von uns weiß, wo und welche persönlichen Daten bzw. ob irgendwo welche gespeichert sind? Aber immerhin bei öffentlichen Stellen und gerade bei der Polizei kann man sich doch sicher darauf verlassen, dass mit persönlichen Daten rechtmäßig umgegangen wird – das sollte man meinen. Leider haben uns der Bericht der Datenschutzbeauftragten sowie die Anhörung im Rechtsausschuss am 9. August 2023 eines Besseren belehrt. Im Bericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2022 wurde festgestellt, dass die derzeitige Löschpraxis in polizeilichen Datenbanken nicht gesetzeskonform ist. Diese Einschätzung wurde auch von den Sachverständigen in der Anhörung geteilt. Die Praxis zeige zudem, dass die Löschung von nicht mehr erforderlichen Daten keine Priorität genieße. In einem Rechtsstaat muss aber der korrekte Umgang mit Daten eine Priorität darstellen. Zudem gilt das Prinzip der Unschuldsvermutung. Im Zweifelsfalle müssen die Daten von Personen gelöscht werden. Dem Staat kommt hier eine Vorbildfunktion zu. Dieses Thema betrifft daher nicht nur die Rechtsstaatlichkeit als solche, sondern auch die Grundrechte auf der Ebene des Landes, des Bundes und auf europäischer Ebene. Denn auf allen drei grundrechtsrelevanten Ebenen kann der Staat in die Freiheit eingreifen. Hier ist Handeln erforderlich und notwendig, will man die Grundrechte nicht permanent verletzen. Erstens. Alle Sachverständigen sind sich einig, dass es klarer gesetzlicher Regelungen bedarf. Erlasse der Ministerien sind nicht ausreichend. Zweitens. Es geht um wesentliche Regelungen, die nur über ein Gesetz geregelt werden können. Drittens. Die Löschung personenbezogener Daten unschuldig Verfolgter muss als Regelfall normiert und die fortlaufende Speicherung als Ausnahme mit besonderer Begründung festgelegt werden, wie zum Beispiel beim Restverdacht. Gerade durch den Einsatz von KI und durch die Schaffung von neuen Profilen können Daten von unschuldigen Personen in das Visier der Ermittler geraten. Wir müssen daher sicherstellen, dass die Betroffenen in einem automatisierten Verfahren darüber informiert werden, welche Daten über sie gespeichert sind. Weiterhin muss eine Anlaufstelle geschaffen werden, an die sich Betroffene wenden können, um Auskunfts- und Löschungsansprüche geltend zu machen. Auch die Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen plädierte 21.09.2023 in der Anhörung für eine solche zentrale Vermittlungsstelle. Das bisherige System ist unzureichend. Die Erfahrungen der Landesdatenschutzbeauftragten zeigen, dass Handlungsbedarf besteht. Als ein maßgebliches Problem bei der Datenverarbeitung im staatlichen Bereich wurde in der Anhörung nämlich auch die Intransparenz der Vorgänge kritisiert. Es ist aktuell für Bürgerinnen und Bürger überhaupt nicht erkennbar, ob und auf weher Grundlage Daten von ihnen gespeichert und auch dauerhaft gespeichert werden. Es liegt in unserer Verantwortung, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen zu schützen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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