Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Beim Thema „Kinderschutz“ zeigt sich auch heute durch diesen Antrag, dass wir gemeinsam an der stetigen Weiterentwicklung arbeiten. Wie wichtig ein gut aufgestell-21.09.2023 ter Kinderschutz ist, haben uns die in den letzten Tagen häufiger zitierten schrecklichen Fälle von Lügde, Bergisch Gladbach und Münster gezeigt. Das zeigt sich aber auch an den vielen Fällen, die aufgedeckt wurden und werden, aber vielleicht nicht diese mediale Aufmerksamkeit gewinnen. Einerseits zeigt dieses Aufdecken von Fällen, dass die Sensibilisierung für das Thema „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ gestiegen ist. Andererseits muss uns allein die schiere Zahl der bekannten Fälle erschrecken. Diese Zahl der Fälle nur im Hellfeld ist einfach erschreckend. Wir wissen aber auch, dass gerade im Bereich der Gewalt das Dunkelfeld sehr groß ist. Trotz höherer Sensibilität ist Gewalt ein Tabuthema, insbesondere sexualisierte Gewalt. Wir wissen auch, dass Gewalt, ob physisch, psychisch oder sexualisiert, häufig im direkten sozialen Nahfeld stattfindet. Umso wichtiger ist es, Kinderschutz professionell zu fundieren sowie das Erkennen von Kindeswohlgefährdung und die Handlungssicherheit bei Prävention und Intervention zu erhöhen. (Zuruf von Wolfgang Jörg [SPD]) Deshalb begrüßt die Landesregierung ausdrücklich den Antrag der vier Fraktionen. Eine weitere Professur für Kinderschutz und Kinderrechte soll das Thema noch besser in Theorie und Praxis verankern. Wir haben schon Professuren an NRW-Hochschulen, die zumindest einen Teilschwerpunkt in diesem Bereich haben. Ich halte es aber für ein gutes und wichtiges Zeichen, einen Lehrstuhl einzurichten, der explizit diesen Schwerpunkt auch im Titel trägt und sich darauf ganz klar fokussiert. (Beifall von den GRÜNEN) Mit dem Landeskinderschutzgesetz haben wir eine starke rechtliche Grundlage für die Stärkung des Kinderschutzes geschaffen. Aber natürlich muss dieser Rahmen auch mit Leben gefüllt werden. Dazu zählt die Verpflichtung zur Erstellung von Kinderschutzkonzepten, die dazu beitragen sollen, Kinderschutz und Kinderrechte auch strukturell in den Institutionen zu verankern. Wie haben schon gestern beim Antrag zur Stärkung der Kinderrechte darüber debattiert: Es geht auch um Wissen. Man kann nur dann etwas verankern und mit Leben füllen, wenn auch das Wissen bzw. die Vermittlung von Wissen und Informationen hinterlegt sind. Hier setzt die Idee der Förderung einer Professur für Kinderschutz und Kinderrechte an. Es geht um eine fundierte wissenschaftliche Basis, die Grundlage, um pädagogisch Handelnde gut ausbilden zu können. Die Professur kann eine gute Ergänzung der schon bestehenden und im Aufbau befindlichen Maßnahmen und Angebote sein. Ich bin mir sicher, dass es Landtag uns gelingen wird, das zu einer guten Ergänzung auszubauen. Neben dem Landeskinderschutzgesetz setzt die Landesregierung zudem seit 2020 kontinuierlich die im Handlungs- und Maßnahmenkonzept vereinbarten Maßnahmen zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt um. Ich will außerdem sagen, dass sich auch das Parlament seitdem kontinuierlich mit der Frage der Stärkung des Kinderschutzes beschäftigt, sei es mittels der Kinderschutzkommission oder der Fortführung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Neben dem Maßnahmenkonzept und den Maßnahmen, die wir im Bereich des Kinderschutzes schon aufgesetzt haben, gibt es den bereits erwähnten Onlinekurs zum interdisziplinären Kinderschutz der Frankfurt University of Applied Science, der der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung steht, sowie das Webportal der Landesregierung „Gemeinsam für den Kinderschutz“, welches im November 2022 veröffentlicht wurde und der Fachlandschaft und der breiten Öffentlichkeit ebenfalls dauerhaft als Informationsangebot zur Verfügung steht. Aktuell fördern wir die Entwicklung von zwei weiteren Fortbildungsangeboten zur interdisziplinären Zusammenarbeit im Kinderschutz, die ab dem Jahr 2024 landesweit für im Kinderschutz Handelnde angeboten werden sollen. Mit diesen Maßnahmen – und das sind ja nur Auszüge dessen, was wir gemeinsam miteinander verabredet haben und kontinuierlich weiterentwickeln – wollen wir die Fachkräfte in allen Bereichen unterstützen. Sie müssen über das notwendige Wissen und die Handlungssicherheit verfügen, um Verdachtsfälle angemessen behandeln und verfolgen zu können. Für eine Steigerung der Aufmerksamkeit und die Entwicklung einer klaren Haltung des Hinsehens ist die Vermittlung von Wissen natürlich unerlässlich. Professioneller Kinderschutz erfordert eine solide wissenschaftliche Grundlage und gut ausgebildete Praktikerinnen und Praktiker. Interdisziplinäres Fachwissen über den professionellen Umgang mit Vernachlässigung, sexualisierter Gewalt und Kindesmissbrauch ist unerlässlich in Studiengängen, die auf die Tätigkeit mit Familien und Kindern vorbereiten. Es geht aber auch um ein Fundament und eine interdisziplinär ausgerichtete Perspektive. Das ist ein wichtiger Beitrag, ansetzend im pädagogischen Bereich, aber ausgreifend und interdisziplinär für alle, die im Bereich des Kinderschutzes unterwegs sind. Ich möchte deutlich hervorheben, wie wichtig es ist, dass wir die Themen „Kinderschutz“ und „Kinderrechte“ zusammendenken, denn gelingender Kinderschutz fußt auf gelebten Kinderrechten, und Kinderrechte werden nur dann eingelöst, wenn wir Kinder-21.09.2023 schutz konsequent umsetzen. Dazu machen wir hier gemeinsam einen weiteren Schritt, und das ist gut so. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU, der SPD und der FDP)
