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Christina Schulze Föcking

CDU 21.09.2023 Sitzungen 18/43

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Es hört doch jeder nur, was er versteht.“ So hat es Johann Wolfgang von Goethe gefasst. Was hat das mit dem Kinderschutz und diesem Antrag zu tun? Unsere engagierten Fachkräfte lernen in ihrer Ausbildung viel, aber in der Regel nicht explizit etwas zum Kinderschutz. Als ich mich tief in diesen Bereich eingearbeitet habe, konnte ich das gar nicht glauben. Es fühlte sich intuitiv schon falsch an. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich: In der Ausbildung kommt das Thema ja nicht vor, und wenn, dann theoretisch. Es ist schon sehr weit weg von der Realität. Ich bemerke schon, dass eigentlich junge Kollegen auch immer sehr mit dem Thema überfordert sind. Das sagte eine Fachkraft in einem Interview für eine Studie des Kompetenzzentrums Kinderschutz. Wissen über Prävention, Früherkennung, Unterstützung und Hilfe, rechtliche Rahmenbedingungen, medizinische Grundlagen zur Einschätzung – all das wäre nötig. Wir werden es nicht von heute auf morgen schaffen, die dafür notwendigen Kompetenzen direkt flächendeckend an den Hochschulen zu verankern. Es ist aber notwendig und wichtig, dass wir damit starten. Ein Lehrstuhl kann einen großen Unterschied machen. Das sehen wir, wenn wir nach Hessen schauen: zu Frau Professorin Maud Nordstern von der University of Applied Science. Für das von ihr entwickelte Frankfurter Modell in der Lehre hat sie zu Recht Auszeichnungen erhalten. Ein Fall aus Wetzlar hat sie und die Fachhochschule Frankfurt erschüttert: 21.09.2023 Ein acht Monate altes Baby starb an einem Schädel-Hirn-Trauma. Eine junge Fachkraft kümmerte sich um den Fall. Vorherige Verletzungen erklärten die Eltern ihr mit einem Unfall beim Spielen. Die Fachkraft glaubte den Eltern. Nach dem Tod des Kindes wurde sie wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Die Entscheidung des Gerichts: zu Recht ein Freispruch, weil sie im Studium nicht die nötige Ausbildung erhalten hat. Die hätte sie aber gebraucht, um das Kind besser zu schützen. Frau Professorin Nordstern hat erreicht, dass es inzwischen einen verpflichtenden Kinderschutzfachtag gibt und auch eine zwölfstündige interdisziplinäre Kinderschutzvorlesung. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass wir dafür gesorgt haben, dass sie gemeinsam mit ihrer Kollegin, Frau Professorin Berneiser, einen interdisziplinären E-Learning-Kurs für die Fachkräfte hier bei uns in Nordrhein-Westfalen entwickelt hat. Dieser wird zur Ausbildung und Fortbildung eingesetzt und ist seit Juni letzten Jahres auf der Homepage der Fachstelle zugänglich. Die achtjährige Mia steht im Zentrum. Sie erzählt ihrer Lehrerin in der Schule von Gewalt durch ihren Vater. Die angehenden Fachkräfte können alle Perspektiven durchspielen: Was erlebt ein Kind wie Mia? Welche Bedürfnisse hat ein misshandeltes Kind? Welche Aufgaben und welches Selbstverständnis haben Fachkräfte, die für den Schutz von Kindern eintreten? Sie sehen: Ein Lehrstuhl kann einen großen Unterschied machen. Mit der Einrichtung einer solchen Professur hier in Nordrhein-Westfalen, die sich wirklich nur mit dem Schutz unserer Kleinsten und ihren Rechten beschäftigt, wollen wir dafür sorgen, dass sich der Blick auf unsere Kleinsten weitet. Das Wissen über psychische, physische und sexualisierte Gewalt an Kindern müssen wir im gesamten Land verbreiten, und zwar wissenschaftlich fundiert in Theorie und Praxis. So erreichen wir, dass am Ende unsere Fachkräfte, aber auch wir alle bei Anzeichen auf Gewalt besser reagieren können. Wir wollen, dass sich Kinder nicht mehr sieben- bis achtmal an einen Erwachsenen wenden müssen, um gehört zu werden und Hilfe zu bekommen. Denn es hört doch jeder nur, was er versteht. Das heißt auch, für Verständnis zu sorgen, damit gehört werden kann. Eine eigene Professur hierfür ist ein guter weiterer Schritt dahin. Ich freue mich, dass wir diesen Schritt heute gehen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Landtag

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