Rainer Schmeltzer
Danke, Frau Abgeordnete Seli-Zacharias. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der FDP-Antrag sieht vor, anstelle der Auszahlung des sogenannten Taschengeldes in bar an Asylbewerberleistungsberechtigte in den Landeseinrichtungen eine guthabenbasierte Geldkarte oder Kreditkarte auszuhändigen. Diese Karte soll gleichzeitig Einschränkungen bei der Auszahlung von Bargeld an Geldautomaten und in Geschäften sowie hinsichtlich bestimmter Onlinezahlungen beinhalten. Ich will zunächst einmal darauf hinweisen, dass der Großteil von Leistungen für Menschen, die in den Landesunterkünften untergebracht sind, bereits heute als Sachleistungen, nämlich als Unterbringung und Versorgung, gewährt wird. Wir reden nur noch von dem sehr kleinen Teil des sogenannten Taschengeldes, der den notwendigen persönlichen Bedarf der Asylbewerberleistungsberechtigten abbildet. Grundsätzlich obliegt es der leistungsberechtigten Person, über diese gewährten Mittel alleine zu verfügen und zu bestimmen. Darüber, ob diese in größerem Umfang dazu genutzt werden, Geld ins Ausland zu transferieren oder gar Schlepper zu finanzieren, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Ich will aber darauf hinweisen, dass bei der Summe, über die wir beim Taschengeld reden, nicht davon auszugehen ist, dass damit die verbrecherischen Machenschaften von Schleppern in großem Umfang unterstützt werden könnten. Ich finde auch, im Antrag der FDP gleicht das in gewisser Art und Weise einer pauschalen Unterstellung. Dabei ist die Frage nach einer unbürokratischeren Verfahrensweise, die auch die jeweils auszahlenden Stellen entlastet, eine durchaus berechtigte Frage. Beim mir vorliegenden Vorschlag, der nicht nur einen vereinfachenden, sondern auch in der Verwendung beschränkenden Charakter hat, müssten vor der Einführung allerdings noch sehr grundsätzliche rechtliche, auch verfassungsrechtliche Fragen geklärt werden, insbesondere inwiefern der Vorschlag dazu geneigt scheint, Leistungsempfänger*innen in ihrem grundsätzlich geschützten Existenzminimum zu beschneiden. Auch organisatorische Fragen, wie sie in der Debatte schon angeklungen sind, wären an 21.09.2023 dieser Stelle zu klären: Um welchen Betrag geht es, und wo kann man mit der Karte überhaupt zahlen, um zu ermöglichen, dass Menschen frei entscheiden können, was sie mit diesem Taschengeld tun? Diese organisatorischen Fragen wären noch zu klären. Die Einführung einer derart beschränkenden Geldkarte hätte unter Umständen zur Folge, dass nur in bestimmten Geschäften, nämlich solchen, die Kartenzahlung überhaupt bzw. bei geringen Beträgen akzeptieren, der persönliche Bedarf gedeckt werden kann. Solche Vorgaben, wann und wo der Bedarf gedeckt werden soll, ist aufgrund geltender Rechtsprechung noch mal zu hinterfragen. Doch trotzdem: Einmal unterstellt, durch die Auszahlung der Bargeldleistungen in den Unterbringungseinrichtungen würden tatsächlich Fehlanreize geschaffen, so erschließt sich doch nicht automatisch, wie diese durch eine wie der von Ihnen vorgeschlagenen Karte minimiert werden sollten. Denn – und das beantwortet der Antrag an dieser Stelle noch nicht hinreichend – welche Kartenart ist hier überhaupt angedacht? Welche Geldkarte mit welchen Nutzungsmöglichkeiten ist wo anwendbar und wo nicht anwendbar? Auch hier wären neue Formen des Missbrauchs theoretisch denkbar. Wenn Sie die Weitergabe von Bargeld ins Ausland befürchten, warum sehen Sie dann nicht die Gefahr, dass solche Karten an Unbefugte weitergegeben werden können, die damit auch theoretisch Geschäfte im Ausland tätigen könnten? Was ist also der angedachte Rahmen einer solchen Geldkarte? Eine klassische Geldkarte kann natürlich auch als solche inklusiv zur Bargeldabhebung genutzt werden, was wiederum dazu führt, dass bestimmte von Ihnen aufgeworfene Anreize nicht minimiert würden. Eine Karte, die eher einem Gutscheinmodell ähnelt, beinhaltet, wenn man daran glauben würde, dass es eine gute Idee ist, ein solches Gutscheinmodell zu machen, einen großen Aufwand zur Schließung von Rahmenverträgen, wo überhaupt diese Geldkarte zur Beschaffung des eigenen Bedarfes eingesetzt werden könnte. Derzeit – und darauf haben Sie hingewiesen – laufen mehrere Modellvorhaben, die kartenbasierte Auszahlungen testen sollen. Sie sollen aber vor allem den Aufwand bei den derzeitigen Taschengeldausgaben reduzieren. Auch Sie bringen den Bürokratieabbau in Ihrem Antrag an. In der Tat wäre auch aus Perspektive der Asylberechtigten ein weniger bürokratisches Verfahren durchaus wünschenswert. Ob sich dies allerdings durch eine guthabenbasierte Kreditkarte realisiert, müsste weiter geprüft werden. Auch das ist etwas, was man sich dann anhand der Modellvorhaben noch einmal genauer anschauen kann. Es müsste nämlich zunächst ein Rahmen gesetzt werden, um was es sich überhaupt handelt. Es muss ein Dienstleister für solche Dinge gefunden Landtag werden. Darüber hinaus müsste die Ausgabe einer solchen Karte so geregelt werden, dass der persönliche Bedarf von Beginn des Aufenthalts in der Landeseinrichtung an damit gedeckt werden kann. Sonst hätten wir einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand, weil in der Zwischenzeit bis zur Ausgabe einer Karte trotzdem wieder Bargeld ausgehändigt werden müsste. Diese Fragen müssten tatsächlich noch geklärt werden. Sie gehen in Ihrem Antrag von einem relativ kleinen Punkt aus. Den kann man diskutieren, keine Frage. Aber wenn es darum geht, Bürokratie abzubauen, wenn es darum geht, Steuerung in Migrationsverfahren zu bekommen, dann, glaube ich, gibt es andere Punkte, die prioritär zu diskutieren wären. Das gilt, was den Bürokratieabbau angeht, was notwendige rechtliche Vereinfachungen angeht und im Bereich der Steuerung von Migration, bei Migrationsabkommen, aber eben auch bei der erleichterten Integration und Teilhabe für Menschen, die bereits hier sind. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
