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Silvia Gosewinkel

SPD 21.09.2023 Sitzungen 18/43

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Angenommen, eine Familie kommt aus einem Land nach Deutschland, wird in einem ganz luxuriösen Hotel untergebracht und erhält ein Tagegeld von ca. 145 Euro pro Tag. Das wäre der Durchschnitt des deutschen Einkommens pro Tag. Dann, werte Kollegen der FDP, wäre Ihr Titel angemessen, Fehlanreize und Bürokratie zu reduzieren – angenommen, man müsste dafür nicht einmal einen Antrag stellen. Doch das, was Sie hier beschreiben, entspricht nicht Art. 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Demnach genießen politisch verfolgte Menschen Asyl. So, wie zum Beispiel Ahmed … (Zuruf von der AfD) – Ich nenne jetzt ein Beispiel, und zwar Ahmed, der aufgrund seiner journalistischen Tätigkeit und regimekritischen Berichterstattung aus der Türkei nach Deutschland geflohen ist. Genau um solche Menschen geht es. Ahmed hat sich nicht freiwillig entschieden, seine Heimat zu verlassen. Nein, seine Familie war nicht sicher, er war längst schon einmal Inhaftiert. Seine Einreise durch das Dublin-Verfahren hat ihn nach Deutschland in eine Landesunterbringung gebracht. Das oben genannte Gesetz dient dem Schutz der Menschenwürde, es schützt aber auch das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und andere grundlegende Menschenrechte. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) „Menschenrechte“ ist genau das Stichwort. Hier geht es auch um Menschenwürde. Mit dem vorliegenden Antrag versuchen Sie, das ohnehin nicht spärliche Taschengeld von 182 Euro im Monat, also 45 Euro die Woche, als guthabenbasierte Kreditkarte mit Einschränkungen einzuführen. Das hat das Bundesverfassungsgericht auch bestätigt. 21.09.2023 Wir von der SPD-Fraktion sagen: Das passt nicht zu unserem Menschenbild. Ihr Antrag bezieht sich nur auf zufluchtsuchende Menschen, auf Migranten. Sie machen hier ernsthaft einen Unterschied. Meinen Sie damit, dass diese Menschen besonders anfällig für sogenannte Fehlanreize sind? – Dazu habe ich keinen Zahlen, Daten oder Fakten von Ihnen gehört. Wo ist denn Ihr Menschenbild in der Liberalität? Taschengeld ist doch dazu da, es frei einzusetzen. Das Taschengeld ist so gering, dass es kaum für den täglichen Bedarf reicht. Die Anhebung und die Klarstellung durch das Bundesverfassungsgericht war nur richtig. Es ist nicht rassistisch, zu sagen, dass weiße Menschen ein Existenzminimum bekommen, das im SGB VII definiert wird, und die zugewanderten Menschen nur eine Geldkarte erhalten sollen. Weil sie mit Geld nicht umgehen können, oder weil sie dann straffällig werden? Ich verstehe Ihren Antrag wirklich nicht. (Marc Lürbke [FDP]: Das merke ich!) Taschengeld bar auf die Hand bedeutet, dass wir Teilhabe unterstützen. Jetzt komme ich noch einmal zu dem Fallbeispiel. Wenn jemand Bargeld hat, dann kann er zum Beispiel Kartoffeln auf einem Markt kaufen. Da ist es frisch und günstiger. Ich möchte Sie sehen, wie Sie bei mir auf dem Wochenmarkt in Bönen mit einer Geldkarte bezahlen. Das funktioniert einfach nicht. Wir sagen klar: Diese Geldkarte würde nicht nur eingeschränkt nutzbar sein, sondern würde auch Teilhabe und letztlich Integration verhindern. Doch das muss unser Ziel sein. Lassen Sie uns gerne über die Ausstattung der Unterkünfte, über Sozialbetreuung von Geflüchteten, über Zugang zu Bildung und zu Sprachkursen reden. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

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