Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Minister Laumann das Wort. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der AfD bedient die bekannte populistische Erzählung, Staat und die Medien steckten gewissermaßen unter einer Decke, indem öffentliche Stellen Zahlungen an Journalisten für eine wohlwollende Berichterstattung leisteten. Diese Erzählung kommt in dem Gesetzentwurf an verschiedenen Stellen zum Ausdruck. Sie kommt zum Ausdruck, wenn die AfD verlautbart, Journalisten würden durch die Regierung finanziert. Es kommt zum Ausdruck, wenn die AfD angibt, es flössen Zahlungsströme an Journalisten. Und es kommt zum Ausdruck, wenn die AfD schreibt, Journalisten würden mit Steuergeld finanziert. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Damit suggeriert die AfD, dass die Landesregierung gegen den Grundsatz der Staatsferne der Medien verstößt. Ich glaube, dass Sie das deswegen machten, weil Ihre Anhänger diese Verschwörungstheorien lieben. Aber so ist es einfach nicht. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Das schreiben Sie in Ihrer Antwort!) Wie bereits in einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage ausgeführt, stellt der Grundsatz der Staatsferne der Medien sicher, dass staatliche Institutionen keinen unmittelbaren und mittelbaren Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung der Medien nehmen. Diesen Einfluss nimmt die Landesregierung nicht, insbesondere nicht, indem sie für einzelne Veranstaltungen der Landesregierung oder ihrer nachgeordneten Behörden Fachleute mit publizistischer Expertise beauftragt. Was ist wohl der Grund dafür, dass für die Moderation oder Medientrainings oder Präsentationen Journalistinnen und Journalisten beauftragt werden? Schlicht und einfach, weil diese dafür am besten geeignet sind. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Ja, dann legen Sie es doch offen!) Wer sollte ein Medientraining besser durchführen als eine ausgebildete Journalistin oder ein ausgebildeter Journalist? Und selbstverständlich kann eine Journalistin oder ein Journalist, die oder der regelmäßig Fernsehdiskussionen leitet oder Podcasts erstellt, auch eine Veranstaltung der Landesregierung erfolgreich moderieren. Die Vergabe der konkreten Aufträge erfolgt dann an Einzelpersonen und nicht an Sender oder Zeitungen. 21.09.2023 Ob diese Personen für öffentlich-rechtliche Sender oder private Medienanbieter tätig sind, ob sie fest angestellt sind oder frei agieren und ob sie neben- oder hauptberuflich tätig sind, ist für die Beauftragung nicht von Belang und auch in keiner Weise Voraussetzung. Entscheidend ist ihre Kompetenz für die jeweilige Aufgabe, nicht ihre sonstige journalistische Arbeit. Beides wird strikt voneinander getrennt. Journalistinnen und Journalisten können frei von Einflussnahme entscheiden, wie sie ihre publizistischen Aufgaben erfüllen. Hier steckt also, anders als von der antragstellenden Fraktion erhofft, niemand mit der Regierung unter einer Decke. Das haben wir auch mehrfach transparent gemacht, und es gibt kein Auskunftsdefizit. Die Landesregierung hat im Juni auf eine Kleine Anfrage die Beauftragung für die einzelnen Häuser für die Jahre 2017 bis 2020 ressortscharf offengelegt. Auskunftsansprüche gibt es auch nach dem Presserecht und nach dem Informationsfreiheitsrecht. Der Verzicht auf die Nennung der Namen der beauftragten Journalisten sowie der Details zu den Beauftragungen ist verfassungsrechtlich vorgegeben. Das Recht der Journalisten auf informationelle Selbstbestimmung sowie der Schutz ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse setzt sowohl dem parlamentarischen Fragerecht als auch einer einfachgesetzlichen Auskunftsregelung Schranken. Alle Mitglieder der antragstellenden Fraktion können also ganz beruhigt bleiben. Ihr offensichtlicher Versuch von Panikmache ist durchschaubar. Ich finde, dass er auch gescheitert ist. Wenn man so lange in der Politik ist wie ich, kann man sagen, dass wir in Nordrhein-Westfalen wirklich eine unabhängige Presselandschaft haben und keine Hofberichterstattung haben. Das ist auch gut so; denn das gehört einfach zu einer Demokratie dazu. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
