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Ralf Witzel

FDP 21.09.2023 Sitzungen 18/43

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Medienvielfalt und die Unabhängigkeit der Medien sind tragende Säulen unserer Demokratie und zugleich der Kontrolle von Parlament und Regierung in unserem Land. Die Bundesländer haben in Deutschland dabei eine ganz besondere Verantwortung für die Vielfaltssicherung der Medien. Deshalb haben wir fraktionsübergreifend die Einmischung der Europäischen Union über den sogenannten European Media Freedom Act kritisiert und abgelehnt. Das Konzept der Medienvielfalt in Deutschland basiert auf der Außenpluralität. Medienvielfalt wird in unserem Land demnach gesichert, indem jedermann unter Beachtung der Rechtsordnung vielfältige und freie Pressepublikationen tätigen darf und dabei selbstbestimmt die Inhalte der Veröffentlichung festlegt. Auf der anderen Seite der Medaille trägt der Verleger nicht nur das wirtschaftliche Risiko seiner Betätigung, sondern auch die rechtliche Verantwortung für die veröffentlichten Inhalte in seinem Medium. Es zählt die Vielfalt der jeweils für sich betrachtet freien Presseerzeugnisse. Die FDP-Landtagsfraktion verteidigt freie Verleger in einem freien Land und hält deren Tendenzschutz für elementar. (Beifall von der FDP) Selbstverständlich müssen Verleger auch weiterhin in ihren Medien eigene Profile und Ausrichtungen geben können, was die Entscheidung über Inhalte und Landtag die Bildung von Redaktionen voraussetzt. Pluralität von Meinungen entsteht, wenn Verleger ihre Zeitungen und Zeitschriften sowohl aus einer gewerkschaftlichen als auch aus einer weltanschaulich-religiösen Perspektive heraus veröffentlichen können. Angedachte Verbote, die es privaten Medienunternehmen zukünftig nicht mehr ermöglichen sollen, über redaktionelle Inhalte und Angebote selbst zu bestimmen, stellen einen gravierenden Angriff auf die Tradition der Pressefreiheit dar und sind entschieden abzulehnen. Diese Tendenzen von unzuständiger europäischer Regulierung und die massive Privilegierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch staatsvertraglich abgesicherte konjunkturunabhängige Pflichtbeiträge als immenser Startvorteil gegenüber privaten Wettbewerbern – das sind die eigentlichen Herausforderungen für Medienfreiheit und den Erhalt von Medienvielfalt in unserem Land. Die Frage der entgeltlichen Beauftragung bestimmter Journalisten durch die Landesregierung ist ein bei Weitem nicht so elementares Thema wie die zuvor angesprochenen Problematiken. Dennoch erfordert auch diese Thematik die nötige Sensibilität und auch ein Problembewusstsein. Von vielen Journalisten in der Landespressekonferenz ist mir bekannt, dass sie über einen klaren Kompass verfügen. Für viele kommen derartige Beauftragungen erst gar nicht in Betracht, um über jeden auch nur ansatzweisen Zweifel an ihrer Unabhängigkeit erhaben zu sein. Journalistische Distanz als Grundtugend für eine unabhängige Berichterstattung haben die allermeisten klar für sich verinnerlicht, die ich in den etlichen Jahren meiner landespolitischen Arbeit erleben durfte. Grundsatz sollte gleichwohl für die Landesregierung sein, keine Journalisten mit regelmäßigen Aufträgen an sich binden zu wollen, die eine programmprägende Funktion in der landespolitischen Berichterstattung haben. Nun ist der Medienminister in der heutigen Debatte nicht anwesend. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Entschul- digt!) – Der Medienminister ist in dieser Debatte nicht anwesend. Die Landesregierung hat einen Vertreter benannt. Deshalb ist meine Bitte an den Minister, der den Medienminister vertritt, auch diese Haltungsfrage hier zu klären. Ich finde es schon geboten, dass dieser Grundsatz, auf Beauftragung von Personen mit programmprägender Funktion in der landespolitischen Berichterstattung zu verzichten, von der Landesregierung geteilt wird. Sie sollten uns, Herr Minister Laumann, dann gleich gerne auch bestätigen, dass dies eine wichtige Maßgabe für das Regierungshandeln dieser Regierung ist. 21.09.2023 Wenn die Landesregierung diesem Verständnis folgt, dann konkretisiert sich nämlich die abstrakte Gefahr einer möglichen Gewogenheit oder sogar Abhängigkeit, die hier gesehen wird, in der Praxis gar nicht. Bei journalistischen Beauftragungen dürfte es sich vor allem um freie Medienschaffende handeln, die mehrere Auftraggeber haben, und weniger um diejenigen, die bereits in Vollzeitverträgen und Festanstellungen in einem herausfordernden und anstrengenden Beruf arbeitsmäßig voll ausgelastet sind. Als Haushälter durfte ich in den letzten Legislaturperioden feststellen, wie die Personalstärke in den Ministerien angewachsen ist, gerade auch in den Bereichen, die sich mit der Vermarktung von Regierungsmitgliedern auf unterschiedlichen Kanälen beschäftigen. Diese Aussage ist an dieser Stelle ausdrücklich kein parteipolitischer Vorwurf. Vor diesen sachlichen Hintergrund gebietet es aber schon der sparsame Umgang mit Steuergeld, für die Anfertigung von Bild- und Filmmaterial, für die Texterstellung und Moderation der zahlreichen Regierungsevents nach Möglichkeit auf die immer zahlreicheren internen Kräfte der eigenen Häuser zurückzugreifen. Der Einkauf externer Leistungen sollte bei der Stärke des gegebenen Personalpools dieser Landesregierung schon eine absolute Ausnahme sein. Das fänden wir sachgerecht. Wenn der Umfang der Regierungs-PR kritisiert wird, was auch meine Partei, meine Fraktion gelegentlich getan hat – sie wird die Entwicklungen sicherlich auch weiter beobachten –, dann ist es Aufgabe des Haushaltsgesetzgebers, in diesem Bereich zu finanziellen Beschränkungen zu kommen. Eine landeseigene Gesetzgebung zur vollständigen individuellen Zahlungsoffenlegung halten wir vor diesem Hintergrund des zuvor Ausgeführten (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ist die FDP nicht in der Lage, einen Gesetzentwurf zu dem Thema vorzulegen? Brauchen Sie eine Vorlage?) für aktuell nicht angezeigt, Herr Kollege, da dies bedeuten würde, einer Vielzahl von Medienschaffenden zunächst einmal mit Misstrauen zu begegnen. Das mögen Sie anders sehen. Es ist jedenfalls der Zugang der FDP-Landtagsfraktion für den Umgang mit freien Medien in einem freien Land, Journalisten nicht mit Misstrauen entgegenzutreten. Wir wollen keine gesetzliche Regelung der hier beantragten Art von unserer Seite aus vorsehen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP) Landtag

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