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Dr. Marcus Optendrenk

21.09.2023 Sitzungen 18/43

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Gastronomielandschaft in Nordrhein-Westfalen ist vielfältig und lebendig, und wir möchten, dass es so bleibt. Die zahlreichen Restaurants, Biergärten und Cafés sind beliebte und wichtige Orte der Begegnung, des sozialen Austausches, der Gemeinschaft, des Miteinanders. Während der Coronapandemie stand das gesellschaftliche Leben komplett still. Mit den Folgen der wochenlangen Schließungen und dem erheblichen Personalmangel haben die Gastronominnen und Gastronomen noch heute zu kämpfen. Der Ukraine-Krieg hat die Situation noch einmal verschärft. Hohe Lebensmittelpreise, die die Gastronomen auch im Einkauf sehr belasten, und gestiegene Energiekosten machen das Angebot zu einer Zeit teurer, in der Landtag viele Kundinnen und Kunden jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Bund und Länder haben die betroffenen Gastronomen in der Krise mit verschiedenen Maßnahmen wie der vorübergehenden Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen massiv unterstützt. Diese Absenkung ist derzeit bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Wenn die FDP-Landtagsfraktion der Auffassung ist, dass diese Absenkung für die Speisen verlängert oder entfristet werden soll, dann – so ist hier richtigerweise gesagt worden – gibt es nur einen Adressaten: den Bundesfinanzminister. Er ist in der Bundesregierung nicht nur fachlich für die Steuergesetzgebung zuständig, er ist auch ihr Bundesvorsitzender. Man kann deshalb sagen: Bei dem, was Sie heute hier vorgelegt haben, handelt es sich um ein Zeugnis innerparteilicher Hilflosigkeit. (Marcel Hafke [FDP]: Die Länder müssen ja zustimmen, Herr Minister!) Oder wollen Sie davon ablenken, dass die Bundesregierung bisher nicht einig ist oder auf Zeit spielt? (Marcel Hafke [FDP]: Stimmt NRW im Bun- desrat denn zu?) Wenn der Bundeskanzler erklärt, man werde sich beim Bund im November oder Dezember entscheiden, ob man eine Entfristung vorschlage, der Bundesfinanzminister auf Ihre Initiative aber gar nicht reagiert, dann liegt Ihr Problem offenbar nicht in Düsseldorf, sondern in Berlin. Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2022 im vergangenen Oktober – das ist angesprochen worden – eine Initiative zur dauerhaften Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf 7 % ergriffen, die jedoch nicht unterstützt wurde. Eine vergleichbare Initiative Bayerns war im Bundesrat ebenfalls nicht durchsetzbar. Es waren auch Abgeordnete Ihrer FDP-Bundestagsfraktion, die die Fortführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 % in der Gastronomie über das laufende Jahr 2023 hinaus abgelehnt haben. Die Landesregierung beobachtet das weitere Geschehen in Berlin deshalb sehr genau und steht im engen Austausch mit den maßgebenden Branchenverbänden, Institutionen und Betrieben. (Ralf Witzel [FDP]: Wie ist denn Ihre Haltung persönlich?) Bei einer möglichen Verlängerung der Maßnahme – das will ich hier nur nachrichtlich mit auf den Weg geben – wäre im Bundeshaushalt mit einer Mindereinnahme von ca. 3,4 Milliarden Euro jährlich zu rechnen und im Landeshaushalt, entsprechend dem Verteilungsschlüssel, den es mit den Ländern gibt – auf 21.09.2023 die Verteilwirkung ist hingewiesen worden –, mit 340 Millionen Euro jährlich. Wir sind uns hier alle einig, dass aufgrund der anhaltenden Krisensituation weitere Lösungen gefunden werden müssen, um den Gastronomiebetrieben Planungssicherheit über das Jahresende hinaus zu geben. Bereits heute ist es für die Betriebe enorm schwierig, für das kommende Jahr zu kalkulieren. Im Bundesrat würden und werden wir weitere notwendige Unterstützungsmaßnahmen durchaus mittragen, denn die Gastronomiebetriebe sind eine tragende Säule unserer Wirtschaft und das moderne Lagerfeuer unserer Gesellschaft. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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