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Carlo Clemens

AfD 21.09.2023 Sitzungen 18/43

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihre sogenannte Energiewende war nie etwas anderes als eine Umverteilung von unten nach oben. Da, wo früher mühevoll Land- und Forstwirtschaft betrieben wurde, stehen jetzt Windindustrieanlagen. Da, wo wir uns bisher an einem schönen Landschaftsbild erfreuen konnten, stehen immer mehr Windindustrieanlagen, die den Grundeigentümern Pachteinnahmen von 50.000 oder 80.000 Euro in die Tasche spülen – leistungslos jedes Jahr. Das bezahlen die Stromkunden mit im Schnitt 20 Milliarden Euro im Jahr für allerlei Umlagen. Entlarvend an Ihrem Gesetzentwurf ist Ihr Eingeständnis, dass es im Umfeld der Vorhaben betroffene Menschen gibt. Da ist plötzlich die Rede von einer – Zitat – „besonderen Wirkung auf das örtliche Erscheinungsbild“, von, wie Sie es nennen, betroffenen Akteuren im Umfeld dieser Anlagen. Jetzt sind es Ihre eigenen Grünen, die Sie beim Wort genommen haben. Im Regionalrat Arnsberg treten Ihre eigenen Leute vor Ort auf die Bremse. Da haben Sie Ihre betroffenen Akteure! (Beifall von der AfD) Seltsam: Wann immer wir von der AfD darauf hingewiesen haben, dass nicht nur der Anblick dieser Industrieanlagen die Landschaft verschandelt, sondern deren Schlagschatten, deren Infraschall und die nächtlichen Blinklichter die Menschen belästigen könnten, haben Sie das ins Lächerliche gezogen. Nun haben Sie sogar Grüne vor Ort, die Bedenken haben. Die Zustimmung der Betroffenen wollen Sie sich nun erkaufen, weil Sie mitbekommen, dass die Zustimmung, dass die Akzeptanz für diese mittlerweile regelmäßig 250 m hohen Anlagen sinkt. Ihre Idee besteht nun darin, die Bürger, die die immer höheren Strompreise bezahlen, aus genau diesen Strompreisen zu bezahlen. Nicht nur Bürger sollen ein solches Almosen bekommen, auch die Gemeinden sollen etwas abbekommen können. Allein: Die von Ihnen vorgeschlagenen Beteiligungsmodelle sind Landtag gefährlich, hochriskant und mit einem lächerlich geringen Ertrag ausgestattet. Sie werben allen Ernstes für eine Beteiligung in Form von Nachrangdarlehen. Die sollen bis zu 20 % der Investitionen ausmachen. Eine moderne Windindustrieanlage kostet 4 bis 5 Millionen Euro. Sie wollen damit also eine Gemeinde in ein Nachrangdarlehen von rund 1 Million Euro je Windrad jagen. Ganz davon abgesehen, dass ein Darlehen keine Beteiligung ist, schauen wir einmal den Begriff „Nachrangdarlehen“ nach. Das BWL-Lexikon sagt dazu – Zitat –: „Nachrangdarlehen bezeichnen Kredite, die im Vergleich mit anderen Zahlungsverpflichtungen nachrangig behandelt werden. Dies ist vor allem im Falle einer Insolvenz wichtig …“ Sie wollen also die Gemeinden in ein unternehmerisches Risiko schicken. Sie wollen die Gemeinden in ein Darlehen für einen Gewerbebetrieb schicken, bei dessen zufälligem Untergang durch Havarie oder Pleite des Betreibers oder durch das unkalkulierbare Rückbaurisiko die Gemeinde in vollem Risiko ist. Genauso schlecht sieht es bei anderen angeblichen Beteiligungen, die Ihnen da vorschweben, aus. Schauen Sie sich doch bitte einmal die Bedingungen, unter denen unternehmerische Beteiligungen normalerweise verkauft werden, an. Schauen Sie sich einmal an, was an Aufklärungs- und Beratungsbedarf schon erfüllt sein muss, bevor jemand nur Aktien eines DAX-Unternehmens bei seiner Bank kaufen darf. Sprechen Sie mit Ihrem Bankberater und sagen ihm, Sie wollten eine echte unternehmerische Beteiligung erwerben. Nichts anderes sind solche Beteiligungsmodelle. Der Totalverlust ist immer möglich. Eine Havarie reicht genauso, wie das Rückbaurisiko immens und unkalkulierbar ist. Da die Bürger hineinzutreiben, ist schändlich. Das Schweigegeld, das Ihnen vorschwebt, ist im Übrigen lächerlich gering. Der Wirtschaftsausschuss hat es in der vorletzten Woche vor Ort im Sauerland gehört: Rund 10 Cent/kWh bekommt der Betreiber der neuen Anlage. Das macht bei rund 9 Millionen kWh für den Betreiber satte 900.000 Euro im Jahr. Was wollen Sie davon an die betroffenen Bürger oder Gemeinden auskehren? 0,2 Cent/kWh. Das sind 18.000 Euro im Jahr – 18.000 Euro, die sich alle Betroffenen teilen müssen. Die Betreiber bekommen 900.000 Euro im Jahr, alle Betroffenen 18.000 Euro. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein. (Beifall von der AfD) Ich bin jedenfalls gespannt, ob Ihnen in den nachfolgenden Beratungen und in der Anhörung klar wird, mit welchem Trinkgeld Sie die von der Verunstaltung 21.09.2023 unserer Kulturlandschaft Betroffenen abspeisen möchten. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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