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Ralf Witzel

FDP 25.08.2023 Sitzungen 18/41

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Grund- steuer!) In Zeiten gigantischer Datensammelwut und von Vorratsdatenspeicherung entstehen bei bargeldloser Zahlung schnell ganze Persönlichkeitsprofile, die bereits heute für jede Privatperson Aufenthaltsorte, Hobbys und Lebensgewohnheiten dokumentieren, die eigentlich reine Privatsache sind. Dankenswerterweise hat Bundesfinanzminister Christian Lindner erst unlängst noch einmal eindeutig klargestellt, dass ein Bargeldverbot nicht die Haltung der Bundesregierung ist und sein wird. In anderen Ländern der EU ist diese Zusicherung leider nicht ganz so klar zu vernehmen. Für uns gilt: Mündige Verbraucher sollen jedenfalls nach Auffassung der FDP-Landtagsfraktion ihre Zahlweise unbedingt selbst bestimmen können, da es auch erhebliche Nachteile einer flächendeckenden bargeldlosen Zahlung gibt. Bei der unbaren Bezahlung eines wertvollen Kunstobjektes kann dessen Aufenthaltsort beispielsweise viel leichter auch für kriminelle Interessen nachvollzogen werden als bei einem Barkauf. Landtag Aus offiziellen Stellungnahmen ist bekannt: Die Europäische Zentralbank prüft als Reaktion auf den Nutzungsanstieg von Kryptowährungen wie Bitcoin schon seit einiger Zeit die Einführung eines eigenen digitalen Euros. Im Oktober will der EZB-Rat final entscheiden, ob eine offizielle Vorbereitungsphase zur Entwicklung und Erprobung des digitalen Euros eingeleitet werden soll. In jedem Fall besteht allerdings die Zusage, dass Bargeld nicht ersetzt, sondern nur ergänzt wird. Es ist aus Sicht der FDP ganz wichtig, daran festzuhalten und aufzupassen, dass dies auch zukünftig so bleibt. Mit der Einführung eines digitalen Euros wird nach jetzigen Planungen im Übrigen frühestens im Jahr 2026 gerechnet. Aber auch danach wird es und muss es weiterhin Bargeld geben. Wichtig ist uns, dass die Zusage des Bargelderhalts dauerhaft und uneingeschränkt bestehen bleibt. Die Entscheidung über das individuell präferierte Zahlungsmittel sollen freie Menschen in einem freien Land selber tätigen und nicht der Staat für alle gleich. Bargeld ist deshalb auch gelebter Datenschutz. Es hat daher seinen Grund, warum auch in Zeiten des Internethandels noch der Großteil aller Zahlungsvorgänge mit Bargeld stattfindet. Die FDP-Landtagsfraktion ist ausdrücklich kein Gegner von bargeldloser Zahlung, aber schon von immer mehr Regelungswut und von Einschränkungen persönlicher Entscheidungsfreiheit. Deshalb sage ich: Wer einen seriösen Partner für den auch dauerhaften Erhalt von Bargeld in diesem Land sucht, ist bei der FDP richtig. Die FDP-Landtagsfraktion ist glaubwürdig. Sie hat sich in diesem Hohen Hause als Erste mit dem Erhalt der Barzahlungsmöglichkeit und den Gefahren einer zunehmenden Einschränkung der Bargeldverwendung auseinandergesetzt. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ganz wich- tig!) Bereits vor genau acht Jahren ist am 25. August 2015 – nachlesbar in der Landtagsdrucksache 16/9597 – der Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Mündige Bürger nicht immer mehr bevormunden und unter Generalverdacht stellen – Keine rigide Höchstgrenze für Zahlungen mit Bargeld einführen“ erschienen, der zu einer erkenntnisreichen Sachverständigenanhörung geführt hat. Anlass sind damals die wiederholten öffentlichen Vorstöße des früheren Finanzministers Dr. Norbert Walter-Borjans gewesen, der sich für Bargeldobergrenzen ausgesprochen hat. Ab einem Betrag von 2.000 Euro hat er diese für vertretbar gehalten. 25.08.2023 Dagegen hat sich die FDP-Landtagsfraktion stets gewehrt und für den unbefristeten und dauerhaften Erhalt des Bargelds als gesetzliches, staatlich verbrieftes Zahlungsmittel plädiert. Eine Bargeldobergrenze ab einem bestimmten Betrag ist nämlich nichts anderes als ein Bargeldverbot, das ab diesem Schwellenwert greift. Für die Nutzung von Bargeld gibt es viele gute Gründe, ebenso wie für die freiwillige Entscheidung zugunsten digitaler Zahlungssysteme. Jeder Mensch ist unterschiedlich und hat deshalb auch seine eigenen Präferenzen. Das ist auch gut so. Wer unbar zahlen möchte, kann dies heute an den allermeisten Stellen machen. Vorteile können eine schnellere Transaktion, die Vermeidung von Kontakten, die Dokumentation einer geleisteten Zahlung durch neutrale Dritte oder ein geringerer Aufwand für die Aufbewahrung von Bargeld und damit auch ein kleineres Verlustrisiko sein. Andere Menschen haben andere Präferenzen. Auch diese können mit Bargeld umgesetzt werden. Entscheidend ist – dafür wird sich die FDP-Landtagsfraktion immer weiter einsetzen –, dass beides möglich bleibt, zukünftig und dauerhaft. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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