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Dr. Hartmut Beucker

AfD 25.08.2023 Sitzungen 18/41

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen, geehrte Herren! „Künstliche Intelligenz“ ist momentan ein beliebter Begriff bei der Selbstdarstellung von Unternehmen. Etliche Produkte werden, ob passend oder nicht, mit dem Schlagwort „KI“ verknüpft. Es soll sogar Unternehmen geben, welche ihren Firmennamen um das Kürzel „KI“ bzw. auf Englisch „AI“ ergänzt haben. Das Ziel dieser hastig anmutenden Handlungen liegt auf der Hand. Firmen wollen von der aktuellen KI-Hysterie profitieren und sich zugleich einen vermeintlich modernen Anstrich geben. Jetzt gibt es hier im Landtag eine Fraktion, welche offensichtlich einen ähnlichen Werbeplan verfolgt: die FDP. Mehrere Anträge und Anfragen der FDP-Fraktion kreisen um das Thema „Künstliche Intelligenz“. Auch heute wird wieder der KI-Ballon aufgeblasen. Auf der Hülle steht in großen Lettern: „KI in der öffentlichen Verwaltung erproben“. Aber wenn wir einmal die Metaphern – „KI“ ist ja auch eine – beseitelassen, stellen wir fest, dass die Verwaltung bereits heute gut ausgestattet ist mit der MI, mit der menschlichen Intelligenz. Die in ihren Kinderschuhen Landtag steckende Künstliche Intelligenz kann da noch nicht mithalten. Warum soll die öffentliche Hand bei einer Technik den Weg zeigen, die momentan noch gar keine Unterstützung in den Amtsstuben wäre? Verstehen Sie mich nicht falsch. Das Themenfeld „Künstliche Intelligenz“ ist interessant, und es ist spannend, zu verfolgen, wie Technologieunternehmen erste Schritte auf diesem Feld gehen. Da wird die öffentliche Verwaltung irgendwann auch nachziehen müssen. Stand heute ist es aber kein Thema, welches erprobt werden müsste. Das mag bald oder in einigen Jahren schon anders aussehen. KI-Anwendungen wie zum Beispiel ChatGPT und Bing sind heute nicht dazu geeignet, rechtssichere Verwaltungsauskünfte zu erteilen oder Verwaltungsakte zu erlassen. Das wird jeder wissen, der sich schon einmal mit den Programmen befasst hat. Wie also soll ein Verwaltungsmitarbeiter seine Arbeit ernsthaft von diesem Programm auch nur miterledigen lassen? Das ist nicht möglich. Daher sind auch Richtlinien zum Einsatz dieser Programme überflüssig; denn die Programme an sich sind noch überflüssig für die Verwaltungsarbeit. Des Weiteren ist zum Beispiel das Land der falsche Ansprechpartner, wenn es darum geht, den Urheber von künstlich erschaffenen Werken zu definieren. Lassen Sie uns uns bitte dann mit einer Technologie beschäftigen, wenn sie für die Verwaltung marktreif ist, und nicht schon Jahre im Voraus. Derzeit dient die KI-Technik für manche Firma und manche Fraktion offensichtlich dazu, Hoffnungen zu projizieren und gleichzeitig ein Teil dieser Hoffnung sein zu wollen. Wenn wir uns bewusst machen, dass selbst in den NRW-Landesministerien im Jahr 2021 noch 100 reine Faxgeräte im Einsatz waren, sollten wir vielleicht zuerst den Computer flächendeckend und richtig in allen Verwaltungseinheiten in NRW einsetzen, bevor wir die Künstliche Intelligenz ins Haus holen. Nach alledem passt der Antrag zum alten FDP-Wahlkampfmotto „Digital first, Bedenken second“. Dieser Eindruck zeigt zugleich die größte Schwäche des Antrags: Bedenken sind das Ergebnis des Nachdenkens. Wer Bedenken ohne Nachdenken zurückstellt, der schaltet zwischenzeitlich sein Gehirn aus, um womöglich nicht als Bedenkenträger zu gelten, und steht für eine nachdenkenslose Fortschrittsrhetorik. Ich assoziiere mit KI in der Verwaltung derzeit: Potenzial unklar, wenig praktische Brauchbarkeit, kein Mitgefühl und kein Gewissen, eher Spielerei. 25.08.2023 Ob man die FDP darin wiedererkennen will, soll der Wähler entscheiden. Ich halte mich da mal raus. Der Überweisung in den Ausschuss werden wir allerdings zustimmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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