Dr. Werner Pfeil
Frau Präsidentin, vielen Dank. – Ich wollte nur kurz darauf hinweisen: Sie sehen ja einen Wertungswiderspruch zwischen unserem Antrag vom Juni und dem jetzigen. Ich glaube, dem ist nicht so, weil die KI-Verordnung, die in Brüssel erarbeitet wird, sich derzeit im Trilog befindet, also abgestimmt wird zwischen den Institutionen, und schon lange, bevor ChatGPT entwickelt wurde, abgeschlossen war. Das heißt, Regelungen zu Chat-GPT gibt es darin gar nicht. Es wird zwar darüber diskutiert, ob ein Paragraf neu aufgenommen wird, aber es gibt solche Regelungen nicht. Zum Zweiten. Sie sagen, das, was wir beantragen, brauchen wir gar nicht. Die Anhörung zu der Frage, inwieweit Richter ChatGPT benutzen können, hat zutage gebracht, dass selbst die Sachverständigen davon ausgehen, dass Richter derzeit schon ChatGPT anwenden. Deswegen unsere Forderung. Wenn es im Justizbereich schon der Fall sein könnte, sollte es im Verwaltungsbereich auf jeden Fall so sein, dass Landtag die Mitarbeiter entsprechend geschult werden. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
