Martin Lucke
Nein. – Darüber hinaus erinnere ich noch einmal an die Ergebnisse der Anhörung im Rechtsausschuss. Hier wurde deutlich, dass der Einsatz von ChatGPT zum Abfassen von zum Beispiel Verwaltungsbeschlüssen bereits ein Verstoß gegen die eigenen Nutzungsbedingungen darstellt. Diese untersagen ausdrücklich die Anwendung des Programms für hoheitliche Entscheidungsfindungen. Zudem – auch das war der Anhörung zu entnehmen – ist die Nutzung derzeit aus datenschutzrechtlichen Gründen unmöglich. OpenAL oder ähnliche Firmen, die KI-basierte Sprachmodelle anbieten, betreiben ihre Rechenzentren nicht in Deutschland. Was genau in diesen Zentren im Ausland mit den Daten und ihrer Verarbeitung geschieht, ist nicht bekannt und wird nicht transparent offengelegt. Das sollte auch Ihnen als Datenschutzpartei zu denken geben. Unabhängig von den verschiedenen Problemen beim Einsatz der Künstlichen Intelligenz bleibt es natürlich ein wichtiges Zukunftsthema. Aus diesem Grund hat die Landesregierung die Künstliche Intelligenz mithilfe von natürlicher Intelligenz stets im Blick. Kürzlich flossen erst 2 Millionen Euro durch das Projekt „KI und Digitaloffensive HANDwerk.NRW“ ins Handwerk, um spezielle KI-Lösungen zu entwickeln sowie Betriebe und ihre Mitarbeiter bei der Umsetzung zu unterstützen. 25.08.2023 So bedeutsam das Zukunftsthema der Künstlichen Intelligenz jedoch auch sein mag, es muss klar sein, dass die Digitalisierung der Verwaltung oberste Priorität haben muss. Dabei müssen wir zunächst die grundlegenden Voraussetzungen für eine prozessoptimierte bürgerfreundliche Verwaltung weiter ausbauen. Lassen Sie uns nicht ständig über Künstliche Intelligenz philosophieren, solange die Bürger nicht einmal einfachste Anträge online bei den Behörden einreichen können. Auch könnten Sie, liebe Kollegen von der FDP, mal ein paar Anträge an Ihre Parteifreunde in Berlin adressieren. Schließlich sind laut Herrn Lindner für die Digitalisierung in 2024 nur noch 0,86 % des Etats des Vorjahres vorgesehen. Konkret wären das 3,3 Millionen Euro im kommenden Jahr gegenüber einem Betrag von 377 Millionen Euro im laufenden Jahr. Die Kürzungen betreffen vor allem Verwaltungsdienstleistungen, die gemäß dem Onlinezugangsgesetz bereits Ende 2022 hätten digitalisiert werden sollen. Diese Maßnahmen würden eine Vereinfachung von Verwaltungsakten für Bürger darstellen. Diese Maßnahmen wären reale bürgerfreundliche Digitalisierungspolitik. Und auch darüber können wir gern im Ausschuss mal reden. Wir stimmen der Überweisung natürlich zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU)
