Martin Lucke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Neues Plenum, neuer FDP-Antrag zu KI. Diesmal fordern Sie, KI in der öffentlichen Verwaltung zu erproben und die Verwaltungsbeschäftigten bei der rechtssicheren Nutzung zu unterstützen. Sie sollten gleichwohl darauf achten, dass Ihre Anträge sich nicht ihrerseits widersprechen. Ich möchte an dieser Stelle – Sie erlauben – kurz aus Ihrem Antrag vom Juni dieses Jahres zitieren: „Die Arbeiten an der kommenden KI-Verordnung (KI-VO) der EU sind in vollem Gange. Nach sei- nem In-Kraft-Treten wird das Gesetz die Entwicklung und Verwendung von KI in der gesamten EU regeln. Da es sich um eine Verordnung handelt, werden die Regelungen unmittelbar in den Mitgliedsstaaten wirksam sein. Eines Umsetzungsaktes in nationales Recht bedarf es nicht. […] Landtag Vorrangig geht es darum, einen europäischen Rechtsrahmen für KI zu schaffen.“ Mit Ihrem aktuellen Antrag, der darauf abzielt, zunächst eigene Landesrichtlinien zur KI-Nutzung zu schaffen, scheinen Sie Ihre Ansicht überdacht zu haben. Nach Ihrer Meinung sollten unabhängig davon bereits heute generative Sprachmodelle wie Chat-GPT in der öffentlichen Verwaltung Einzug halten. Für mich stellt sich zuvor die Frage, ob zum Beispiel ChatGPT derzeit überhaupt für den Verwaltungsbereich taugt. Wenn man ChatGPT selbst danach fragt, ob es dazu geeignet ist, amtliche Vorgänge zu bearbeiten und zu beantworten, erhält man folgende Antwort – ich zitiere –: Nein, ChatGPT sollte keine amtlichen Vorgänge bearbeiten oder beantworten. Es handelt sich um eine KI-Plattform, die auf allgemeine Informationen und Textgenerierung spezialisiert ist. Sie sollte nicht für offizielle oder rechtlich bindende Angelegenheiten verwendet werden, da sie keine menschliche Intelligenz oder Urteilskraft besitzt und möglicherweise ungenaue oder irreführende Informationen liefern könnte.
