Simon Rock
Herr Kollege, Sie hatten gerade auf Ihren Änderungsantrag Bezug genommen, nach dem Sie die Abstandsregelung auf 2.000 m verdoppeln wollen. Nach geltendem Recht haben Braunkohlekraftwerke einen Abstand zur Wohnbebauung von 700 m, Mülldeponien einen Abstand von 500 m und Tagebaue von 400 m. Das heißt, im Umkehrschluss unterstellen Sie, dass die Auswirkungen auf Menschen bei Windenergiekraftwerken fünfmal höher sind als beim Tagebau. Meinen Sie das ernst?
