landtag.nrw.de ↗

Simon Rock

GRÜNE 25.08.2023 Sitzungen 18/41

Herr Kollege, Sie hatten gerade auf Ihren Änderungsantrag Bezug genommen, nach dem Sie die Abstandsregelung auf 2.000 m verdoppeln wollen. Nach geltendem Recht haben Braunkohlekraftwerke einen Abstand zur Wohnbebauung von 700 m, Mülldeponien einen Abstand von 500 m und Tagebaue von 400 m. Das heißt, im Umkehrschluss unterstellen Sie, dass die Auswirkungen auf Menschen bei Windenergiekraftwerken fünfmal höher sind als beim Tagebau. Meinen Sie das ernst?

Alle Reden von Simon Rock Protokoll ↗