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Ina Blumenthal

SPD 24.08.2023 Sitzungen 18/40

Um es noch einmal − wie auch bereits zuvor während der ersten Plenardebatte und auch im Ausschuss − zu sagen: In dem vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion geht es nicht um eine sachlich fundierte Analyse der Abläufe der Flutkatastrophe im Juli 2021 und die daraus entstandenen möglichen Konsequenzen, sondern um die Diskreditierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks im Allgemeinen und den WDR im Speziellen. Es geht Ihnen hier auch nicht − und es ist mir wichtig, dass klar zu benennen – um die Menschen in NRW, nicht um diejenigen, die ihr Hab und Gut verloren haben, nicht um diejenigen, die Angehörige verloren haben, nicht um diejenigen, die bis heute unter den Folgen dieser Katastrophe leiden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt eine integrale Rolle in unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. In dieser Rolle ist er ein Garant für eine unabhängige Berichterstattung: Unabhängig von wirtschaftlichen oder ideologischen Landtag Interessen und vor allem unabhängig von politischer Kontrolle. Die AfD versucht mit ihrem Antrag die unabhängige, freie und kritische Berichterstattung infrage zu stellen. In Deutschland und vor allem in NRW wird die AfD mit dieser Strategie keinen Erfolg haben. Wie der Stellungnahme 18/626 des Westdeutschen Rundfunk Köln zu entnehmen ist hat der WDR sehr früh nach der Flutkatastrophe öffentlich eingeräumt, dass eine andere Berichterstattung notwendig gewesen wäre und sich entschuldigt. Umgehend nach der Flutkatastrophe gab es interne und externe Bemühungen auf WDR- und ARD-Ebene um den Umgang mit solchen Situationen weiter zu verbessern. Unter anderem eine redaktionelle Bearbeitung und Aufarbeitung von Warnmeldungen für alle denkbaren Katastrophenfälle. Diese Texte und die dazugehörigen Warnstufen sollen im November in einem Bund-Länder-Treffen den Ländervertreter:innen vorgestellt werden, um sie einer Prüfung und anschließenden Nutzung dieser Texte zu bewegen. Um in Zukunft die Einsatzleitungen vor Ort zu unterstützen, indem sie auf vorgefertigte Texte zurückgreifen können, die von der Bevölkerung verstanden werden. Zudem ist der WDR in enger Zusammenarbeit mit dem Innenministerium und dem BBK. Gemeinsam wurden Abläufe im Fall einer Notlage analysiert und stetig verbessert. Der WDR ist Teil dieser Notwendigen Veränderung und hat sich proaktiv engagiert, um die Sicherheit der Menschen in NRW zu verbessern. Der AfD geht es nicht um die Verbesserung der Kommunikation im Krisenfall und auch nicht um die Menschen, die betroffen waren in der Flutkatastrophe, sondern nur darum den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu diskreditieren und das auf Kosten der Menschen, die noch immer unter den Folgen der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen leiden. Das zur Begründung des Antrags gewählte Beispiel „die Flutkatastrophe in NRW 2021“ der antragstellenden Fraktion AfD bedarf keiner weiteren rechtlichen Grundlage, da kein rechtliches Defizit, sondern ein faktisches Defizit bestand. Die SPD-Fraktion erkennt nicht die Notwendigkeit der Gesetzesinitiative der AfD und lehnt diese daher ab.

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