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Simon Rock

GRÜNE 24.08.2023 Sitzungen 18/40

Zweitens. Sie haben gesagt, dass das Fragerecht ein verfassungsrechtlich definiertes Recht ist. Ich will betonen: Ja, das ist es. Das stellt auch niemand in Abrede. Aber es gibt einen Unterschied zwischen verfassungsrechtlich definierten Rechten und den Möglichkeiten des Parlamentes bzw. von anderen Fraktionen, sich zu diesen Fragen zu verhalten und Stellung dazu zu nehmen, was sie davon halten. Meinungsfreiheit heißt nicht Widerspruchsfreiheit. Das sollten Sie vielleicht auch einmal zur Kenntnis nehmen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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