Ralf Witzel
Frau Präsidentin und Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Antworttiefe und das Antwortverhalten der Landesregierung bei der vorliegenden Großen Anfrage entsprechen nicht der Tragweite und Betroffenheit 24.08.2023 nahezu aller Bevölkerungsteile von der Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen. Dennoch ist interessant, was so alles zum Vorschein kommt. Nur ein paar kleine Beispiele an dieser Stelle: Nur 79 % der Steuerpflichtigen ist überhaupt ein Aufforderungsschreiben zur Abgabe mit weiteren Informationen zugesendet worden, nämlich nur für Wohngrundstücke. Trotz etlicher Postrückläufer gab es keinen allgemeinen zweiten Zustellversuch. Dies ist auch deshalb problematisch, da es keine Datenanforderungen bei den Kommunen vor dem Versand gegeben hat, also keinen einheitlichen Datenabgleich. Sie dokumentieren die Überforderung der Steuerpflichtigen. Auch nach der Fristverlängerung fehlen noch 1,7 Millionen Eingänge, mehr als ein Viertel insgesamt. Der Zeitplan ist also erheblich in Verzug. Es gibt rund 4 Millionen Hotline-Anrufer mit Beratungsbedarf. Die Grundsteuer-Hotline ist daher noch einmal bis zum 31. Oktober 2023 verlängert worden. Fristverlängerungen werden andererseits kaum bewilligt. Fast jede zweite Steuererklärung ist nach Risikomanagementsystem unvollständig oder fehlerhaft und daher von Finanzbeamten individuell nachzubearbeiten. Die Einspruchsquote gegen Steuerbescheide lag im Frühjahr noch bei 6,8 %. Heute ist sie stabil zweistellig. Bereits bis zur Jahresmitte liegen 800.000 Einsprüche vor. Der Finanzminister wird uns kein anderes Besteuerungsverfahren nennen können, bei dem solche Zahlen auch nur ansatzweise erreicht werden. Deshalb sage ich Ihnen, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen und auch lieber Herr Finanzminister: Sie müssen in Ihren jeweiligen Rollen nicht auf die FDP-Landtagsfraktion hören, auch nicht, wenn wir Ihnen in bester Absicht als Service-Opposition überall dort mit guten Ratschlägen helfen, wo wir dies nur können. Aber es sollte Ihnen zu denken geben, wenn es eine Vielzahl von Vereinen und Verbänden gibt in einem ganz breiten Bündnis von Partnern, die sonst nicht traditionell bei jeder Frage zusammenarbeiten. Wenn der Bund der Steuerzahler, Haus & Grund, der Verband Wohneigentum, der Steuerberaterverband und die Deutsche Steuer-Gewerkschaft, die die Beschäftigteninteressen vertritt, alle gemeinsam Ihnen übereinstimmend in Resolutionen und Forderungskatalogen bestimmte Dinge im Verfahren nahelegen, wie wir das hier auch entsprechend befürworten, dann sollten Sie diesen Forderungen schon ein gewisses Interesse widmen, auch wenn Sie den Punkt einem politischen Wettbewerber nicht gönnen. (Beifall von der FDP) Landtag Der bisherige Eingang der Grundsteuererklärungen zeigt die Betroffenheit von Privatpersonen. 92 % der Steuerfälle, die bislang aktenkundig sind, entfallen auf Wohngrundstücke – so teilen Sie es uns mit –, 5 % auf gewerbliche oder gemischt genutzte Liegenschaften, 3 % auf sonstige Grundstücke und Gebäude. Deshalb ist es so bemerkenswert, dass der Finanzminister in dieser Großen Anfrage etwas relativiert, nämlich die kommunale Zusage der Aufkommensneutralität. Dabei ist Nordrhein-Westfalen bereits heute im Bundesvergleich kommunales Hochsteuerland. Ich sage Ihnen voraus, dass die Zahlen weiter steigen werden. Sie hätten Ihre aktuelle Erwartungshaltung, Herr Finanzminister, artikulieren müssen, dass Kommunen, nachdem Sie ihnen in Kürze den aufkommensneutralen Steuersatz mitteilen, sich doch auch nach Möglichkeit daran halten sollen. Sie sagen lediglich: Letztlich bestimmen die Kommunen in Ansehung ihrer jeweiligen öffentlichen Haushaltslage über die Frage einer etwaigen aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform. – Das ist rechtlich formal korrekt beschrieben. Sie hätten dort aber eine andere politische Haltung einnehmen sollen, denke ich. Ich sage Ihnen an dieser Stelle voraus: Nach dieser Grundsteuerreform wird die Steuerbelastung vieler Menschen in Nordrhein-Westfalen gestiegen sein. Sie können dagegen wetten; wir werden sehen. Sie machen damit das Wohnen in Zeiten einer Rekordinflation teurer. Sie wenden ohne Not ein wertbasiertes Modell mit einer eingebauten Steuererhöhung an, das die breite Masse nicht nachvollziehen kann. Ich sage Ihnen deshalb: Einige Ihrer Antworten sind völlig weltfremd. Sie antworten uns, dass sich eine höhere Grundsteuerbelastung in den Mietnebenkosten nicht zwingend ergeben müsse, weil die Vermieter auch darauf verzichten könnten, ihren Mietern die Grundsteuer in Rechnung zu stellen. Das ist nicht sehr praxisnah, glaube ich. Es wäre aber auch ein Einnahmeausfall für Sie aufgrund der geschmälerten Mieterlöse in den Steuererklärungen der Vermieter. Insofern haben wir in den nächsten Wochen und Monaten noch sehr viel Gesprächsbedarf. Gesprächsbedarf haben wir allein auch deshalb, weil wir eine Folgeanfrage eingereicht haben; denn Sie haben ein Viertel unserer Fragen nicht beantwortet. Diesem Phänomen werden wir uns in Zukunft sicherlich weiterhin widmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP) 24.08.2023
