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Dr. Marcus Optendrenk

24.08.2023 Sitzungen 18/40

Dennoch ist es berechtigt, darauf einzugehen. Ich habe gestern, genauso wie die Kollegin in der Debatte gestern Mittag, ausführlich dazu Stellung genommen, was wir an Verbesserungen vornehmen. Landtag Das Ziel ist, möglichst vielen Menschen Möglichkeiten zu geben, besser an Wohneigentum zu kommen. Die Grundanalyse, dass es derzeit erhebliche Schwierigkeiten gibt, hängt nicht nur an den öffentlichen Haushalten, sondern auch an Märkten, am Zinsniveau, an der Knappheit von Grundstücken usw., also an vielen Dingen, die gestern auch in der Debatte mit der Kollegin Scharrenbach intensiv erörtert worden sind und die wir auch in der Fragestunde ausgeführt haben. Im Rahmen dieser Debatte hier können wir uns nur darauf konzentrieren, dass das, was Sie zum Gegenstand des Antrags gemacht haben, von uns entsprechend bearbeitet wird. Daher noch einmal der Hinweis: Wir haben uns darauf zu konzentrieren, dass diese Themen jetzt, soweit sie in der Landeszuständigkeit sind, im Rahmen der Möglichkeiten, die wir haben, bearbeitet, umgesetzt und finanziert werden. Wenn die Rahmenbedingungen so sind, wie ich das gestern in der Haushaltseinbringungsrede dargestellt habe – und da hat keiner widersprochen –, dass wir auf eine Rezession zulaufen, dass wir einen dramatischen Einbruch der Einnahmen der öffentlichen Hand durch verschiedene Faktoren haben und dass wir erhebliche Schwierigkeiten haben, dann begrenzt auch das die Spielräume des öffentlichen Haushalts. Das, was wir auskehren wollen, müssen wir vorher auch erwirtschaften. Daher ist der Spielraum an der Stelle begrenzter, als wir alle das gerne möchten. Der zweite Punkt ist – damit komme ich zurück zu dem Thema hier – die Frage: Was passiert eigentlich auf der Bundesebene? Es passiert nichts. Der Bundesfinanzminister ist nicht bereit, einen Gesetzentwurf einzubringen und vorzulegen. Er hat vielmehr seine Eckpunkte aus der Runde der Abteilungsleiter zurückgezogen. Alles, was Sie öffentlich lesen, ist Vergangenheit. Es gibt keinen Vorschlag der sagt, wir machen eine Absenkungsmöglichkeit für die Grunderwerbsteuer, eine Öffnung rechtlicher Art, mit dem Angebot einer konkreten, rechtlich abgesicherten Refinanzierung für die Länder über Share-Deal-Komponenten, die dann eine verstärkte Refinanzierung ermöglichen. Das gibt es nicht. Wir haben den Bundesfinanzminister gebeten, das vorzulegen. Er tut das nicht. Damit sind wir auch als Länder, weil dabei so spezielle steuerrechtliche Fragestellungen auch in Gesellschafts- und Share-Deal-Komponenten eine Rolle spielen, auch nicht in der Lage, das so darzustellen, dass wir daraus einen Gesetzentwurf unsererseits machen könnten. Dann müsste er erst noch auf die Zustimmung der Mehrheit der Länder treffen. Wir sehen aber aufgrund des Koalitionsvertrags der Ampel weiterhin die Bundesregierung in der Pflicht, eine Vorlage zu machen. Wir haben immer gesagt – das kennen Sie auch aus der Beantwortung von Kleinen Anfragen –, dass wenn das denn vorliegt, wir gerne bereit sind, über 24.08.2023 die Ausgestaltung nachzudenken,. Denn das Ziel bleibt ja richtig: Wir wollen bezahlbaren Wohnraum für möglichst viele Menschen. Wir wollen Wohneigentum ermöglichen für junge Familien. Das Thema bleibt aktuell. Wenn jemand von Ihnen bessere Lösungen hat, können wir gerne darüber sprechen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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