Carlo Clemens
Herr Minister, vielen Dank für die Zulassung der Zwischenfrage. – Sie haben gestern in der Fragestunde angegeben, die Einkommensgrenzen beim Förderprogramm „Zuschuss Wohneigentum“ der NRW.BANK seien erhöht worden. Kollege Lehne hat das vorhin noch einmal betont. Es steht allerdings zu befürchten, dass das Gesamtbudget für Eigentumsmaßnahmen innerhalb der sozialen Wohnraumförderung des Landes so begrenzt ist, dass viele Anträge nicht bewilligt werden können. Es gibt ja auch keinen Rechtsanspruch. Dazu nur eine Zahl: 2021 betrug der Budgetanteil der Eigentumsmaßnahmen am Wohnraumförderprogramm lediglich 11,6 %. Auf diesem Niveau bewegen wir uns also in NRW. Wir sprechen landesweit von einer dreistelligen Zahl an Bewilligungen.
