Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon seit Langem ein erklärtes Ziel der FDP-Landtagsfraktion, dass sich mehr Menschen den Traum von einem Eigenheim erfüllen können. Aufgrund der in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Immobilienpreise ist auch die an den Kaufpreis gekoppelte individuelle Steuerlast durch die Grunderwerbsteuer stark gewachsen. 24.08.2023 Deutschland ist im europäischen und Nordrhein-Westfalen im innerdeutschen Vergleich ein Land der Mieter. Wir wollen es immer stärker auch zu einem Land für Eigentümer machen – für alle, die dies wollen. Beim Immobilienerwerb ist die Grunderwerbsteuer der größte Einzelposten der Kaufnebenkosten. Im üblichen Fall einer Fremdfinanzierung sind diese Kaufnebenkosten regelmäßig aus dem Eigenkapital zu tragen. Eine Immobilienfinanzierung erfordert daher immer größere Summen an verfügbarem Eigenkapital, dessen Vorhandensein auch die Konditionen bestimmt. Insbesondere beim Ersterwerb von Immobilien stellt die hohe Grunderwerbsteuerbelastung für viele Menschen daher eine entscheidende Hürde dar. Das maßgeblich auch von der FDP mitinitiierte Landesprogramm über 400 Millionen Euro zur Entlastung beim Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum war deswegen als Überbrückung ein wichtiger erster Schritt. Ich sage – auch nach der gestrigen Debatte in der Fragestunde –: Wir bedauern als FDP-Landtagsfraktion ganz ausdrücklich, dass dieses Programm vorzeitig beendet worden ist, und zwar unter Kürzung der Mittel, die der Landtag als Haushaltsgesetzgeber dafür bereits bewilligt hatte. Der Finanzminister hat hier gestern dargestellt, dass er den schwarz-grünen Rotstift angesetzt hat, dem dieses Förderprogramm „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ zum Opfer gefallen ist. Der Zuschuss sollte als anteilige Grunderwerbsteuerrückerstattung zielgerichtet all jenen bei uns im Land zugutekommen, die sich den Wunsch nach den eigenen, selbst genutzten vier Wänden erfüllen wollen. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das erzäh- len Sie uns wirklich zum ersten Mal, Herr Kol- lege! Ganz neue Erkenntnis!) – Herr Kollege. Es war als Übergangslösung für die Zeit angedacht, bis das Grundsteuerrecht den Ländern entweder einen differenzierten Steuersatz (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Voll span- nend!) oder entsprechende Freibetragsregelungen ermöglicht. So gut und richtig diese Initiative war und ist, so bedauerlich ist jetzt eben auch das vorzeitige Ende, durch das die vom Haushaltsgesetzgeber gewidmeten Haushaltsmittel von der Landesregierung umetikettiert werden, um konsumtiven Zwecken zu dienen. Leider stand das Programm seit dem Beginn der schwarz-grünen Regierungszeit unter keinem guten Stern. Es hat im Jahr 2023 acht Monate gedauert, bis das Antragsportal bei der NRW.BANK freigeschaltet war, die zuvor sogar extra 2 Millionen Euro für die Landtag schnelle administrative Umsetzung des Programms erhalten hat. Im Verlauf dieser extrem langen Umsetzungsphase geriet das Programm fast in Vergessenheit. Selbst viele Makler haben das Programm nicht gekannt. Der Finanzminister selber hat – diplomatisch formuliert – längst nicht alle Möglichkeiten und Wege genutzt, die anteilige Grunderwerbsteuerrückerstattung für selbst genutztes Wohneigentum adäquat zu bewerben. Es wäre ja beispielsweise eine schöne Idee gewesen, darauf mal in Grunderwerbsteuerbescheiden hinzuweisen. Zur Einordnung darf man sagen: Wir sind bei der Ausgestaltung des Programms auf der Grundlage früherer Marktdaten von 80.000 begünstigten Kauffällen ausgegangen. Diese Zahl von Anträgen ist zum vorzeitigen Programmende bei Weitem noch nicht eingegangen. Von Beginn an ist das Programm eine – wenn Sie so wollen – rechtliche Krücke gewesen, um faktisch besondere Zwecke bei der Grunderwerbsteuerlast zu begünstigen, was das Bundesrahmenrecht ansonsten nicht unmittelbar erlaubt. Ein gut gemeintes, zielgerichtetes Förderprogramm, von dem Bürger am Ende nicht oder nur mit Glück erfahren, ist keine wirklich faire Lösung und kann auch nur Übergangszwecken dienen. Deshalb soll über das Bundesrecht jetzt zeitnah eine rechtliche Lösung realisiert werden, die die zusätzliche Bürokratie eines Förderprogramms überflüssig macht. Schließlich ist es an sich nicht sinnvoll, erst eine möglichst hohe Grunderwerbsteuer einzuziehen, um dann auf dem Verwaltungsweg eine anteilige Rückerstattung zurückzugewähren.
