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Rainer Schmeltzer

24.08.2023 Sitzungen 18/40

Vielen Dank, Herr Kollege Hafke. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es aus Sicht des Gesundheitsministers nach dem, was hier gesagt worden ist, relativ kurz machen. Es ist unstreitig, dass die Kinderkrankentage in der gesetzlichen Krankenkasse eine sogenannte versicherungsfremde Leistung sind. Das ist völlig unstreitig. Deswegen können wir das, finde ich, auch nicht über Beitragsmittel erhöhen. Wir können in der gesetzlichen Krankenkasse – das ist eine Versicherung, bei dem mit dem Versicherungsbeitrag auch eine Leistung erfolgen muss – nicht gesamtgesellschaftliche Aufgaben finanzieren. Ich meine, wir haben mit der Regelung, die es heute gibt – 10 Tage für ein Kind, 20 Tage für zwei Kinder, in der Summe 25 Tage ab dem dritten Kind; für Alleinerziehende selbstverständlich doppelte Zeiten –, eine vertretbare Regelung. Aber auch schon diese Regelung ist – wie es eine Vorrednerin gesagt hat – ohne Frage eine versicherungsfremde Leistung. In Zeiten, in denen der Bund die Steuerzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung kürzt, kann man in diesem Bereich eine Ausdehnung auf Kosten der Beitragszahler eigentlich nicht verantworten. Deswegen wäre ich froh, wenn dieser Antrag auch nach einer Anhörung im Ausschuss am Ende keine Mehrheit fände. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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