Justus Moor
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich nehme es direkt vorweg: Wir stimmen dem vorliegenden Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zu. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Wärmewende ist einer der wesentlichen Bestandteile für den Klimaschutz, und die Wärmewende gelingt nur vor Ort. Daher ist der Schlüssel eine kommunale Wärmeplanung. Mit Ihrem Antrag greifen Sie die richtige Initiative des Bundes auf und deklinieren die Umsetzung für unser Bundesland. Das ist gut so. Viele Menschen stellen sich aktuell die Frage, wie es in ihrem Zuhause weitergeht. Lohnt es sich, Zehntausende Euro in eine Wärmepumpe zu investieren, oder kann ich damit rechnen, dass in wenigen Jahren eine Fernwärmeleitung bei mir vor dem Häuschen entlangläuft? Gibt es bei mir im Quartier bald ein Nahwärmenetz, oder kann ich durch meinen Gasanschluss auch Wasserstoff bekommen? Welche Pläne hat meine Stadt, hat meine Gemeinde, haben die Stadtwerke? Es war von Anfang an der falsche Weg, erst für enorme Verunsicherung bei den Menschen zu sorgen. Die grünen Debatten um Verbote von Gas- und Ölheizungen hat eine Hitze im Land erzeugt, deren Abwärme leider nicht genutzt werden kann. Im grünen Bekanntenkreis mag es ja vielleicht leicht sein, das Haus zu dämmen und für 40.000 bis 50.000 Euro eine Wärmepumpe einzubauen. Bei den normalen Menschen da draußen ist es das nicht. (Widerspruch von den GRÜNEN) Es ist richtig, dass nach Habecks Heizhammer jetzt Vernunft einkehrt. (Beifall von der FDP – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das sah der Bundeskanzler aber etwas anders!) Die vom Bund und der Bauministerin … (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ihre Erzäh- lung ist einfach schräg! Das ist einfach Quatsch!) – Sie können ja gleich noch mal lauter rufen. Es ist ja richtig, dass nach Habecks Heizhammer jetzt Vernunft einkehrt. Die vom Bund und der Bauministerin Klara Geywitz angestoßene flächendeckende kommunale Wärmeplanung ist der wesentliche Schritt, damit sie in der Breite ankommt. Darauf haben Sie völlig zu Recht in Ihrem Antrag hingewiesen. Landtag
