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Dr. Bastian Hartmann

SPD 24.08.2023 Sitzungen 18/40

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Wir haben es gerade schon gehört: Wir haben im letzten Jahr schon über einen FDP-Antrag zur Technologie der Kernfusion gesprochen. Dazu hatten wir eine ausführliche Sachverständigenanhörung. Der Antrag ist auch noch im parlamentarischen Verfahren. Vor Kurzem hat die Bundesregierung ein eigenes Positionspapier verabschiedet und damit zum ersten Mal eine eigene Forschungsstrategie zu dem Thema Landtag umrissen. Wir haben heute erneut die Gelegenheit, dieses wichtige Thema hier im Landtag Nordrhein-Westfalen zu erörtern. Vielleicht ist das auch Anlass für die Landesregierung, eine eigene Forschungsstrategie zu dem Thema selbst zu umreißen. Die Fusionstechnik ist, etwas salopp gesagt, wahrscheinlich die größte forschungs- und energiepolitische Wundertüte unserer Zeit. Optimisten sehen schon in wenigen Jahren alle Energieprobleme unseres Planeten damit gelöst. Skeptiker halten das schlicht für illusorisch. Die Optimisten erwarten mittelfristig Erzeugungskosten von rund 6 Cent pro Kilowattstunde. Andere halten schon die Forschung für Milliardengräber. Auch in der deutschen Wissenschaftslandschaft sind beide Lager vertreten. Nun haben wir in der Politik die Aufgabe, diese Risiken und Chancen, den potenziellen Nutzen und die erwartbaren Kosten abzuwägen. Wir müssen die Voraussetzungen für den nächsten großen Schritt dieser technologischen Entwicklung schaffen. Das ist unstrittig die Errichtung eines Demonstrationskraftwerkes. Das steht auch völlig zu Recht im Mittelpunkt dieses Antrages. Ich will an dieser Stelle auf einige Punkte ganz konkret eingehen. Verglichen mit dem Antrag und den Debatten, die wir zuletzt geführt haben, sind nämlich noch Aspekte hinzugekommen und auch präzisiert worden. Da ist zum einen die Feststellung, dass die Fusionstechnologie einen eigenen, spezifischen Regulierungsrahmen braucht. Tatsächlich gibt es da bereits ein Gutachten. Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit hat das zusammen mit dem Karlsruher Institut für Technologie erarbeitet. Dieses Gutachten kommt unter anderem zu dem Schluss, dass all die Regulierungen, die wir im Atomrecht geschaffen haben, nicht anwendbar sind, sodass wir auch regulatorisch neu denken müssen. Stattdessen wird vorgeschlagen, den Regulierungsrahmen eher an dem Teilchenbeschleuniger als Referenzwert zu orientieren. Das ist sicherlich ein Punkt, den wir mit Expertinnen und Experten erörtern werden. Der berechtigte Hinweis im Antrag auf die grenzüberschreitende Kooperation macht aber auch klar: Für eine vernünftige Regulierung brauchen wir die Bundes-, wenn nicht gar die europäische Ebene. Ich glaube, dass wir anders nicht auf das Niveau von Standardisierung und Rechtssicherheit kommen, das wir für diese Technologie benötigen. Auch deshalb ist es wichtig und richtig, dass die Ampel in Berlin die Thematik bearbeitet und weiter vorantreibt. Völlig plausibel sind sicherlich auch die Ausführungen zur Standortfrage. Selbstverständlich ist, wenn es um die Frage geht, wo ein solches Demonstrationskraftwerk in Nordrhein-Westfalen stehen kann, Jülich ein natürlicher Kandidat und der erste zu 24.08.2023 prüfende Standort. Meine Kollegin Frau Teschlade wird gleich noch einmal auf den lokalen Bezug eingehen. Kritisch sehe ich aber die Festlegung in dem Antrag, Kernfusion sei – ich zitiere – „zur Priorität der Forschungs- und Energiepolitik zu erklären.“ Genau das bringt uns in ein erhebliches Dilemma. Warum? Noch vor einiger Zeit war mit dem flächendeckenden Einsatz von Fusionskraftwerken nicht vor den 2060er-Jahren zu rechnen. Nun hatten wir eine Reihe von technologischen und experimentellen Durchbrüchen. Das hat auch einen vorsichtigen Optimismus geweckt. Die Prognosen liegen jetzt bei den 2050er-Jahren. Das BMBF geht in dem Positionspapier sogar noch einen Schritt weiter und gibt das reichlich ambitionierte Ziel aus, dass bereits 2045 ein Teil des Energiemixes durch Kernfusion ergänzt werden soll. Ob das funktionieren kann, steht auch für viele Expertinnen und Experten nach wie vor noch infrage. Es steht aber überhaupt nicht infrage, dass wir spätestens bis zum Jahr 2045 CO -neutral werden müssen. Das ist aus wissenschaftlicher Perspektive zwingend, das ist rechtlich bindend, (Zuruf von Dr. Christian Blex [fraktionslos]) und das ist – man hört es schon; aber zumindest, wenn man den rechten Rand ausklammert – auch hier im Haus politisch unstreitig. (Dr. Christian Blex [fraktionslos]: Das ist kom- plett nicht so, wie Sie behaupten! – Zuruf von der SPD: Einfach weiter fortfahren!) Konkret heißt das: Kernfusion wird uns hoffentlich helfen, ab Mitte des Jahrhunderts den Weg klimaneutraler Energieerzeugung zu beschreiten. (Zuruf von Dr. Christian Blex [fraktionslos]) – Herr Blex, wenn Sie eine Frage haben, drücken Sie auf den Knopf. Vielleicht lasse ich sie zu, vielleicht auch nicht. (Beifall von der SPD – Unruhe – Glocke)

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