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Dr. Marcus Optendrenk

16.06.2023 Sitzungen 18/38

Herr Präsident! Liebe Damen und Herren Abgeordnete! Seit fast dreieinhalb Jahren beschäftigt die Coronapandemie die gesamte Menschheit. Diese Landtag Pandemie hat unser aller Leben in einer Weise beeinflusst wie kein anderes Ereignis in den letzten Jahrzehnten. Mit dem vorliegenden Antrag fordert die Fraktion der AfD, dass Nebenwirkungen und Impfschäden durch Coronaimpfungen durch zuständige Behörden erfasst und die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes konsequent beachtet werden. Auch in Vertretung für Karl-Josef Laumann möchte ich ein paar Bemerkungen dazu machen. Die Impfung war und ist die zentrale Säule zur Bekämpfung der Coronapandemie. Als jemand, der selbst an Corona erkrankt ist, bevor es eine Impfung gab, kann ich nur sagen, dass ich froh bin, dass es solche Impfungen jetzt gibt, denn das, was ich erlebt habe, möchte ich anderen nicht zumuten. Laut dem WHO-Regionalbüro für Europa wurden durch die COVID-19-Impfungen bis März 2023 in Europa ca. 1 Million Todesfälle verhindert. 95 % der nach den Schätzungen verhinderten Todesfälle entfielen dabei auf die Bevölkerungsgruppe der über 60- Jährigen. Trotz dieser insgesamt sehr positiven Zahlen ist jeder Impfschaden, erst recht jeder Todesfall für die Betroffenen eine Katastrophe und bedarf der vollen Unterstützung durch das Versorgungssystem. Die Ärztinnen und Ärzte sind in Deutschland dazu verpflichtet, die Reaktionen auf die Impfungen, die über das PEI gemeldet werden, in ihrer weiteren Behandlung und Beratung zu berücksichtigen. Über die Rolle des Paul-Ehrlich-Instituts ist eben schon vieles gesagt worden. Das will ich nicht wiederholen. Sie erinnern sich aber an die Änderung der Impfstrategie mitten in einer laufenden Impfkampagne aufgrund von Erkenntnissen, die mitten in der Pandemie gewonnen worden sind. Sie resultierten aus der aufmerksamen Beobachtung aller an der Impfung beteiligten Personen und Institutionen. Zur Versorgung von Personen mit negativen Folgewirkungen aus der Impfung gibt es durchaus sehr viel mehr als das, was die AfD-Fraktion in ihrem Antrag darstellt. Es ist gut, dass es diese Dinge gibt. Es gibt die Zusammenarbeit von Praxen mit Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern sowie kontinuierlich ausgebaute Erkenntnisse zu Diagnostik und Behandlungsmöglichkeiten. Es können auch Fachärztinnen und Fachärzte hinzugezogen werden. Zum Teil nehmen darüber hinaus auf Long COVID spezialisierte Ambulanzen in Nordrhein-Westfalen Patientinnen und Patienten auf, bei denen der Verdacht auf Impfnebenwirkungen besteht. Es gibt eine Liste der Ambulanzen auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums des Landes. Am 26. Mai ist auf der Internetseite ein weiteres Informationsangebot veröffentlicht worden, sodass wir 16.06.2023 auch dort Fragen, die häufig gestellt werden, beantworten. Es gibt dort Informationen zu Anlaufstellen und Selbsthilfegruppen. Das MAGS hat darüber hinaus eine Arbeitsgruppe zum gesamten Themenfeld unter Beteiligung von gesetzlichen Krankenkassen sowie Patientinnen- und Patientenvertretern eingerichtet. Darüber hinaus gibt es einen engen Austausch mit Kassenärztlichen Vereinigungen, um die Versorgung der betroffenen Menschen stetig weiterzuentwickeln. Da bisher allerdings nur wenige wissenschaftliche Erkenntnisse zum Post-Vac-Syndrom vorliegen und die Symptome der Betroffenen sehr stark variieren, werden bei der Behandlung – das bedauert die Landesregierung, kann es kurzfristig aber auch nicht ändern – leider noch länger Unsicherheiten bestehen. Daher hat die Gesundheitsministerkonferenz am 27. März 2023 auf Antrag von Nordrhein-Westfalen den Bund aufgefordert, die Erforschung des Post-Vac-Syndroms beispielsweise auf Basis der am Paul-Ehrlich-Institut gemeldeten Fälle zu intensivieren und zu fördern. Eine Umsetzung durch das BMG oder das BMBF ist noch nicht erfolgt. Die Landesregierung steht aber selbstverständlich schon jetzt dafür ein, dass Bürgerinnen und Bürger, die durch eine Schutzimpfung gegen COVID-19 gesundheitliche Schäden erlitten haben, schnell umfassende staatliche Hilfen erhalten. Bisher sind die Verfahren für die Betroffenen schwierig, von zu langer Dauer geprägt und insgesamt sehr belastend. Die medizinischen Zusammenhänge sind aber auch komplex. Die Wissenschaft steht vor schwierigen Fragen, zu denen es bisher noch wenig gesicherte Erkenntnisse gibt. Die Landesregierung will dennoch – dafür setzt sich Kollege Karl-Josef Laumann, wie Sie wissen, auch ganz persönlich ein –, dass dies nicht zulasten der Menschen geht, dass die Menschen eine schnelle Anerkennung als impfgeschädigte Personen erhalten und mit den Folgen der erlittenen Schäden nicht alleingelassen werden. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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