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Christian Berger

CDU 16.06.2023 Sitzungen 18/38

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist wieder einmal ein Antrag wie aus dem Handbuch der AfD: Landtag keine Substanz, ein paar verdrehte Fakten und etwas Angstmacherei. Lassen Sie mich das ein wenig sortieren. Laut einer Information von Statista wurden bis zum 28. Februar 2023 weltweit mehr als 13 Milliarden Impfdosen und davon mehr als 192 Millionen in Deutschland verabreicht. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das hat Leben gerettet. (Beifall von der CDU und von Rodion Bakum [SPD]) Statt von lebensrettenden Maßnahmen sprechen Sie im Zusammenhang mit der Coronaschutzimpfung von Gesundheitsgefahren. Für mich stellt das einen Schlag ins Gesicht all der Menschen dar, die ihren Ärztinnen und Ärzten sowie der Wissenschaft vertrauen. Es stellt auch einen Schlag ins Gesicht der Menschen dar, die mitten in der Pandemie dafür gesorgt haben, dass so viele unserer Bürgerinnen und Bürger eine Schutzimpfung erhalten haben. Sie erwähnen in Ihrem Antrag die Pfizer-Studie vom 28. Februar 2021 und nutzen die darin enthaltenen Zahlen, um zu verunsichern, um Angst zu machen. Sie erwähnen kardiologische Symptome, Gesichtslähmungen und epileptische Anfälle. Dabei bezieht sich der höchste Anteil der damals registrierten Symptome auf Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Fieber, Ermüdung und Schüttelfrost, um nur einige zu nennen. Die Studie selbst kommt zu dem Ergebnis, dass die Überprüfung der Daten ein positives Ergebnis, einen Vorteil für eine Impfung bestätige. Sie fordern in Ihrem Antrag eine Meldestelle und erwähnen gleichzeitig das Paul-Ehrlich-Institut. Alle Ärztinnen und Ärzte sowie Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind ohnehin verpflichtet, den Verdacht einer gesundheitlichen Schädigung unverzüglich an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden, wenn diese über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgeht. Man kann im Fazit des von Ihnen erwähnten Sicherheitsberichtes des PEI übrigens nachlesen, dass keine bedrohlichen Fallzahlen oder neuen Risiken erkennbar sind. Die erste Forderung des Antrags ist also genauso substanzlos wie der Rest. Die ärztliche Versorgung in Deutschland und NRW ist geregelt, und es bedarf keiner speziellen Ambulanzen. Auch die Ärzteschaft nimmt das Thema nach den mir vorliegenden Erkenntnissen, Berichten und Stellungnahmen sehr ernst. Jeder Betroffene findet Gehör; ein Tabu hat es erkennbar nie gegeben. Wir lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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