Thomas Schnelle
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich heute etwas kürzer fassen, auch wenn das Thema des Brand- und Katastrophenschutzes ein Herzensthema von mir ist. Das gestehe ich aber auch meinem Kollegen Werner Pfeil zu. Das ist auch sein Herzensthema, und das gilt sicherlich auch für meine Folgeredner. Inhaltlich ist an den Punkten, die die FDP in ihrem Antrag zum Änderungsbedarf des BHKG formuliert, nicht viel auszusetzen. Fast alle Punkte stehen so bereits im Koalitionsvertrag und sind im Fünfzehnpunktepapier des Kompetenzzentrums des Innenministeriums zu finden. (Widerspruch von der FDP) Auch in den vorgeschlagenen Feststellungen des Landtages stimmen wir mit der FDP natürlich überein. Gerade den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern im Brand- und Katastrophenschutz, aber auch den Hauptamtlichen können wir nicht oft genug danken. Ein Satz im Antrag der FDP ist aus unserer Sicht aber vollkommen falsch. Mein Vorredner hat das in einem seiner letzten Sätze noch einmal formuliert. Die Forderung, dass die Landesregierung endlich aktiv werden muss, um den Katastrophenschutz mit einer Reform des BHKG zu stärken, ist längst in der Umsetzung. Hier ist die Landesregierung unterwegs. Es ist nichts verstummt. Das melden unter anderem auch die beteiligten Hilfsorganisationen, die Verbände und die kommunalen Spitzenverbände. Aber gerade ein Gesetz wie das BHKG, mit dem sehr viele unterschiedliche Behörden in den unterschiedlichen Ebenen und viele Organisationen, größtenteils ehrenamtlich, arbeiten müssen, und mit dem sich viele Verbände und auch die dort tätigen Berufsvertretungen beschäftigen, muss in einem umfassenden Beteiligungsprozess aufgesetzt und diskutiert werden. Nur so haben wir als Parlament auch eine Basis, auf der wir das Gesetz diskutieren und verabschieden können. Wir sollten bei der Einsetzung des BHKG auf eine breite parlamentarische Mehrheit setzen. Ich habe große Hoffnung, dass uns das gelingt. Das Ministerium hat längst mit der Evaluierung des BHKG begonnen. Die Hilfsorganisationen, der VdF, die kommunalen Spitzenverbände und andere wurden zu Stellungnahmen aufgefordert, die aktuell ausgewertet werden. Wir als CDU-Fraktion und sicherlich auch die anderen Fraktionen führen derzeit ebenfalls Gespräche mit denjenigen, die mit dem BHKG arbeiten müssen. Wenn man mit diesen spricht, dann kommen noch einige Dinge hinzu, die nicht im Antrag der FDP stehen. Es werden Aspekte aus Erfahrungen jenseits von Flut und Pandemie genannt und zahlreiche Landtag Vorschläge für kleinere Punkte gemacht, die geändert werden müssen. Ich nenne hier beispielhaft das umfangreiche Papier des Verbandes der Feuerwehr zum Änderungsbedarf, Vorschläge aus den Hilfsorganisationen und zum Beispiel aus dem THW. Es werden Dinge vorgebracht, die über Ihren Antrag hinausgehen. Die Fortbildung der Hauptverwaltungsbeamten, die gesetzliche Festsetzung der SAEs – der Stäbe für außergewöhnliche Einsätze –, Bezüge zum Schutz kritischer Infrastruktur sowie Gesundheitslagen wie die Coronapandemie sind nur einige der Punkte, die hier fehlen. Für die Aufsetzung eines neuen BHKG mit breiter Unterstützung und Akzeptanz in der Blaulichtfamilie, in den Kommunen und Kreisen und bei anderen beteiligten Verbänden gilt aus unserer Sicht: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Erst kürzlich erreichte uns im Parlament der Bericht des Ministeriums des Innern zur Weiterentwicklung und zu den Bedarfen im Katastrophenschutz 2023 – auch mein Vorredner ist darauf eingegangen –: die Einführung einer Landesstelle für den Katastrophenschutz im IM, Verbesserungen der Lagedarstellungen und der Krisenkommunikation, der Sirenenausbau sowie die Vereinheitlichung und Verbesserung bei der Warnung der Bevölkerung sind auf dem Weg oder bereits umgesetzt. Wir brauchen daher keinen Antrag, der die Landesregierung in diesem Bereich zum Handeln auffordert. (Beifall von Dr. Julia Höller [GRÜNE]) Wir unterstützen die Landesregierung in ihren aktuellen Bemühungen um Verbesserungen im Katastrophenschutz und auch dabei, unter Einbindung aller Beteiligten zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen. Dazu brauchen wir diesen Antrag eigentlich nicht. Trotzdem stimmen wir der Überweisung natürlich zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
