Dr. Werner Pfeil
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Zwei Jahre ist es her. Zwei Jahre, kurz vor der Sommerpause, endeten eigentlich die Gespräche zwischen Grünen, FDP und CDU über eine Reform des BHKG. Wir waren damals mitten in der Pandemie, und man konnte sich nicht einigen. Kurz darauf, am 14./15. Juli 2021, kam dann das Hochwasser, und all die Befürchtungen, die es seinerzeit gab, wurden bewahrheitet. Unmittelbar nach dem Starkregenereignis im Juli 2021, vor der Landtagswahl im Mai 2022, haben wir dann als Landesregierung aus CDU und FDP weitere Punkte umgesetzt: den Zehnpunkteplan des Umweltministeriums, der Fünfzehnpunkteplan des Innenministeriums, es gab den Plenarbeschluss vom 27. Januar 2022, die Veröffentlichung des Broemme-Gutachtens und verschiedene weitere Anhörungen. Nach der Wahl wurde dann der Parlamentarische Untersuchungsausschuss „Hochwasser“ beschlossen und weiter umgesetzt. Dann verstummten die Landesinitiativen. Warum? In Nordrhein-Westfalen waren am 14./15.07.2021 mehr als 80 Städte und Gemeinden betroffen. 59 Menschen verloren ihr Leben, Tausende Häuser, Hunderte Straßen und Brücken sowie weite Teile der Infrastruktur wurden beschädigt oder zerstört. Auch heute sind wir nach wie vor mit dem Aufbau beschäftigt. Just vergangene Woche veröffentlichte das Innenministerium ein Update zur Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes 2023 und stützte sich dabei auf den sehr guten und vollständen Plenarbeschluss von CDU und FDP vom 27. Januar 2022. Ausdrücklich begrüße ich die darin aufgeführten Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes, die auf unseren Antrag Drucksache 17/16284 zurückgehen. Unter h) wurde zum Beispiel gefordert, dass das Innenministerium jährlich den Landtag über Innovationen im Katastrophenschutz aufklären sollte. Unter a) wurde gefordert, „zur Entlastung der Städte und Kreise eine Überprüfung des BHKG vorzunehmen, die insbesondere die Kompetenzen bei größeren Schadensund Katastrophenlagen mit mehreren betroffenen Kreisen fokussiert […].“ Weiter heißt es: „Dies beinhaltet ebenso die Erarbeitung von Handlungsleitlinien für die unterschiedlichen Katastrophenszenarien (Ausfall kritischer Infra-Landtag strukturen, Natur- und Klimakatastrophen, atomarer Unfall in den Grenzregionen u. a.) […].“ Liebe Abgeordnete der Grünen und der CDU, zwei Jahre nach dem Hochwasser vom 14./15.07.2021 und drei Jahre nach dem Inkrafttreten der Coronaschutzverordnung vom 22.03.2020 sind diese Punkte der notwendigen Evaluierung des BHKG immer noch nicht in Angriff genommen – und das, obwohl Frau Schäffer im Jahr 2020 dies hier im Landtag gefordert und im Jahre 2021 nochmal ausdrücklich gesagt hat: Dies erwarten die Menschen. – Und sie hat recht. Dies erwarten die Menschen auch heute noch. 2022, letztes Jahr, war der heißeste Sommer in Europa mit Waldbränden in einem noch nie dagewesenen Ausmaß. Jetzt, im Mai 2023, brannte das Hohe Venn zwischen Deutschland und Belgien. Die Gefahr von möglichen lang anhaltenden Stromausfällen und Cybercrime haben seit dem russischen Angriffskrieg zugenommen. All dies sind kreisgrenzenübergreifende Gefahren. Und die Verbesserungsbedarfe sind durch die Ereignisse der letzten Jahre bekannt. Das BHKG in seiner jetzigen Form ist geprägt von der unzureichenden Annahme, dass Katastrophen regional und auf Kreisgrenzen begrenzt auftreten. Wir wissen seit vier Jahren, dass diese Annahme falsch ist. Mit dem vorliegenden Antrag fordern wir, die beschlossene Gesetzesreform endlich in Angriff zu nehmen. Die Expertinnen und Experten sind sich alle einig, dass das BHKG reformiert werden muss. Bereits in der Plenardebatte vom 29. März 2023 zu unserem Antrag „Katastrophen kennen keine Grenzen. Die gemeinsame Zusammenarbeit mit den Benelux-Ländern ausbauen“ – haben wir das Thema ebenfalls auf die Tagesordnung gebracht. Da äußerte sich Frau Dr. Höller. Sie sagte – Zitat –: „Deswegen ist es auch so wichtig, dass wir das BHKG ändern und damit diese ganz zentralen ganzheitlichen Planungen angehen und gesetzliche Vorgaben machen […].“ Auch sie hat recht. Trotzdem ist bisher immer noch nichts passiert. Bevor Sie mir gleich in den nachfolgenden Reden vorhalten, es werde alles getan und hinter den Kulissen werde gearbeitet, kann ich nur sagen: Ja, zum Katastrophenschutz wurde in der letzten Legislaturperiode von CDU und FDP sehr viel gemacht. In dieser ist leider noch gar nichts geschehen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und der SPD)
