Rainer Schmeltzer
Danke, Herr Abgeordneter. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Krischer in Vertretung von Ministerin Neubaur. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausbau der erneuerbaren 16.06.2023 Energien ist essenziell nicht nur für den Klimaschutz und für eine nachhaltige Wirtschaft, sondern zunehmend auch eine Standortfrage für Industrie und Wirtschaft in unserem Land. Für die Landesregierung ist er deshalb absolut prioritär. Sie ist im Moment mit unzähligen Aktivitäten – ich nenne nur beispielhaft den Entwurf für die Änderung des Landeswicklungsplans, das Update für die Landesbauordnung usw. – aktiv. Selbstverständlich ist es ein entscheidendes Thema, gerade bei der wichtigen Windenergie, dafür zu sorgen, die Akzeptanz vor Ort zu erhalten und gegebenenfalls zu steigern und Verbesserungen zu erreichen. Ein Schlüssel ist – das ist keine neue Erkenntnis; ich bin froh, dass zumindest alle demokratischen Fraktionen hier diese Erkenntnis teilen – die finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Windenergievorhaben. Ich sage aber ganz bewusst: nicht nur an Windenergievorhaben, sondern wir reden auch über Photovoltaik und andere erneuerbare Energien. Das kann etwas sein, um die Akzeptanz der Transformation zu erhöhen; denn wenn die Menschen unmittelbar von den Vorteilen profitieren, dann ist es selbstverständlich so, dass man auf solche Anlagen ganz anders schaut und sie ganz anders begleitet. Wir haben die Einführung eines Bürgerenergiegesetzes im Koalitionsvertrag vereinbart, mit dem eine verpflichtende finanzielle Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Kommunen vorgesehen wird. In der Landesregierung wird mit Hochdruck an einem Referentenentwurf für ein solches Bürgerenergiegesetz gearbeitet. Wir werden dieses auch bald vorlegen. Werfe ich einen Blick in den Antrag der SPD-Fraktion, lese ich darin, dass Sie das Land Mecklenburg-Vorpommern, das ein solches Gesetz bereits im Jahr 2016 eingeführt hat, zum Vorbild nehmen. Das haben Sie eben hier auch so dargestellt. Ich glaube nicht, dass das Beispiel Mecklenburg-Vorpommern und dieses Gesetz geeignet sind, schon allein deshalb, weil die Regelungen, die dort seit dem Jahr 2016 gelten, nur ein einziges Mal angewandt worden sind. Selbst in dem konkreten Fall war die Beteiligung alles andere als gut und wirklich weitgreifend. Deshalb müssen wir aus den Erfahrungen – insofern kann man das aufgreifen – von Mecklenburg-Vorpommern lernen und sagen, dass wir eine Regelung schaffen, die nicht so viele bürokratische Hürden aufweist, die eine tatsächliche Nachfrage schafft und Akzeptanz bei den Menschen findet. Das, was wir in Mecklenburg-Vorpommern gesehen und erlebt haben, ist leider kein wirklich positives Beispiel dafür, wie man so etwas machen muss. Landtag Deshalb haben wir auch vereinbart, dass wir das Bürgerenergiegesetz mit einem Bürgerenergiefonds begleiten wollen, wodurch Bürgerenergiegesellschaften unterstützt werden sollen, eigene Projekte umzusetzen. Dabei geht es eben nicht nur um Windenergie, sondern beispielsweise auch um Photovoltaik. Das ist die Antwort der Landesregierung darauf. Wir werden entsprechend reagieren. Wir arbeiten an den Konzepten zur Umsetzung und zur Erhöhung der Akzeptanz und Beteiligung der Menschen vor Ort. Wir werden zügig entsprechende Vorschläge machen. Dazu braucht es diesen Antrag der SPD nicht. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
