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Angela Freimuth

FDP 15.06.2023 Sitzungen 18/37

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was wir gerade so gehört haben, lieber Herr Kollege Klocke, werden wir sicherlich noch sehr ausführlich interpretieren. Wir steigen heute in ein Gesetzgebungsverfahren zur Novelle der Landesbauordnung ein. Von den Vorrednern sind schon einige Punkte angesprochen worden, die wir sicherlich im weiteren Beratungsverfahren und insbesondere in der Auswertung einer sehr umfangreichen Anhörung, auf die schon hingewiesen worden ist, sehr detailliert diskutieren werden. Ich glaube, es lohnt sich, sich gemeinsam mit den unterschiedlichsten Beteiligten, mit den Expertinnen und Experten intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen. Ich kann für die Freien Demokraten sagen: Wir unterstützen wie auch in der Vergangenheit Änderungen der Landesbauordnung und Investitionen unter anderem in den Wohnungs- und Infrastrukturausbau für schnellere Verfahren und eine beschleunigte Realisierung. Beim Ausbau der Mobilfunkkapazitäten, bei erneuerbaren Energien und auch im Wohnungsbau ist sicherlich ein deutlich höheres Tempo erforderlich als bislang, um diese großen Herausforderungen tatsächlich zu gestalten. Stichworte sind hier die digitale Transformation, Klimaschutz und die Bekämpfung des Wohnungsmangels. Deswegen werden wir sehr intensiv prüfen, ob der vorgelegte Gesetzentwurf diesen gerade als heilsbringend versprochenen Ansprüchen tatsächlich gerecht wird. Ich will mir zum Beispiel zur Solarpflicht eine Anmerkung bzw. einen Hinweis erlauben. Es ist gut und richtig – wir unterstützen das auch –, wenn es darum geht, Solaranlagen zu ermöglichen und die Hindernisse zu beseitigen. Aber mit Blick auf die Solardachpflicht und damit einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte habe ich doch erhebliche Bedenken. (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Ich will darauf hinweisen: Wenn Photovoltaikanlagen so sinnvoll sind, dann, sollten wir doch gerade durch das Ermöglichen dazu kommen, dass dieser Weg Landtag beschritten werden kann. Wenn es sich wirtschaftlich rechnet und freiwillig von den Bauherrinnen und Bauherren genutzt werden kann, dann bin ich mir ziemlich sicher, dass der Ausbau erfolgen wird, wenn die Barrieren weggeräumt werden. Aber eine Solardachpflicht an Stellen, an denen es sich ökonomisch überhaupt nicht rechnet, kann doch nicht Sinn und Zweck der ganzen Geschichte sein. (Beifall von der FDP) Stichwort „Schriftformerfordernis“: Der Wegfall der Schriftformerfordernis ist ganz sicher ein deutlicher Schritt zur Beschleunigung, insbesondere wenn dadurch auch die Digitalisierung bei Bauantragsverfahren endlich beschleunigt werden kann. Denn hier besteht ohne jeden Zweifel dringender Nachholbedarf, wie wir auch in der kürzlichen Debatte um das zentrale IT-Projekt der Bauministerin seit 2017 Bauportal.NRW feststellen durften. Ich finde es ausgesprochen schade und bedauerlich, dass trotz der nach dem E-Government-Gesetz vorgesehen Sechsmonatsfrist zur Entscheidung über Anträge – es haben ja Kommunen den Antrag gestellt, die Experimentierklausel zu nutzen und diesen Weg schon früher zu beschreiten – die Anträge immer noch nicht entschieden wurden. Wenn man die bisherigen Instrumente zur Beschleunigung nicht nutzt, dann aber schon andere Punkte nachlegt, muss man sich schon fragen, ob der Anspruch und der beschrittene Weg tatsächlich miteinander in Einklang sind. (Beifall von der FDP) Der Modus der kleinen Schritte setzt sich natürlich im Weiteren fort, zum Beispiel beim Mobilfunkausbau. Hier brauchen wir dringend Investitionen. Natürlich ist es gut und richtig, Hindernisse baurechtlicher Art aus dem Weg zu räumen. Aber wenn gleichzeitig zum Beispiel mit dem schwarz-grünen Vorstoß für National Roaming diejenigen, die zu Investitionen bereit sind, abgeschreckt und abgehalten werden, dann muss man schon fragen, ob diese Maßnahmen miteinander harmonisiert bzw. synchronisiert sind. Wir werden das im weiteren Verfahren jedenfalls sehr genau beobachten und begleiten und gegebenenfalls auch konstruktive Vorschläge dazu machen. Es gäbe sicherlich noch viele Punkte. Der Gesetzentwurf ist ja auch ein bisschen umfangreicher und beschränkt sich nicht auf zwei Seiten. Wir werden im weiteren Verfahren die Gelegenheit nutzen, dem gerecht zu werden. Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP) 15.06.2023

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